„Mit ihrem Beschluss sorgt die Landesregierung also dafür, dass in Zukunft für Gebäude und Strukturen auch Auwälder gerodet werden können“, schlussfolgert die Landtagsabgeordnete Madeleine Rohrer (Grüne). Voraussetzung sei die „Errichtung von öffentlichen und privaten Infrastrukturen für die Erbringung von Leistungen im öffentlichen Interesse“. <BR /><BR /><embed id="dtext86-70078747_quote" /><BR />Rohrer ist entsetzt: „Ein Auwald ist kein englischer Rasen, sondern ein Stück seltene Natur, ein Juwel unter den Wäldern und damit ein besonders wertvolles Eck unserer Heimat. Auwälder sind die Urwälder Südtirols. Deshalb galt in diesen Zonen bisher aus gutem Grund ein Bauverbot. Davon will die Landesregierung nun nichts mehr wissen.“ <h3> Keine Begründung seitens Landesregierung</h3> Alle Waldgürtel entlang von Fließgewässern, falls sie nicht durch andere Bestimmungen geschützt sind, könnten dadurch nun abgeholzt und umgewandelt werden, um privaten und anderen Strukturen Platz zu machen. Eine Erklärung oder gar eine fachliche Begründung für die Rücknahme des absoluten Bauverbotes habe die Landesregierung nicht abgegeben. <BR /><BR />Warum, das ist eine von vielen Fragen, die die Abgeordnete nun in gleich mehreren Anfragen beantwortet haben will. Ihr Verdacht: „Diese Bestimmung kommt einem oder mehreren konkreten Projekten zugute.“ So ist eine weitere ihrer Fragen die, ob der Brixner Auwald, angrenzend an die Firma Progress, aufgrund dieses Beschlusses ganz oder teilweise gerodet werden kann. <h3> Kein Verständnis für Aufregung</h3> Im Ressort von Landesrat Peter Brunner versteht man die Aufregung nicht. Ressortdirektor Alexander Gruber beruhigt: „Auwälder sind natürlich weiterhin geschützt, so steht es im Naturschutzgesetz.“ Es handle sich hier nur um eine Ausnahmeregelung, falls im öffentlichen Interesse notwendig. Als Beispiel nennt Gruber einen Radweg, für den es keine Alternativroute gebe. <BR /><BR />In diesem Fall könnte der Schutzstreifen zugunsten des Radweges reduziert werden. Es brauche dazu aber ein positives Gutachten der Umweltagentur und angemessene Ausgleichsmaßnahmen. Dem Verdacht, es könnte eine maßgeschneiderte Bestimmung sein, widerspricht er: Der Brixner Auwald falle gar nicht in diese Durchführungsbestimmung, weil er nicht direkt am Fließgewässer liege. Hintergrund der Änderung sei vielmehr, dass bislang die Durchführungsbestimmung strikter gewesen sei als das Naturschutzgesetz. Das habe man angeglichen.