Der Leitende Staatsanwalt Guido Rispoli hat beantragt, die Erhebung rund um die Finanzierung des digitalen Wegenetzes zu den Akten zu legen. Jetzt entscheidet der U-Richter. Die Gesamtabrechnung der Spesen, die der AVS zum Wegeprojekt eingereicht hatte, belief sich auf rund 4,8 Millionen Euro. Das Land zahlte rund 3,8 Mio. Euro aus, da dem AVS laut Landesgesetz 22/82 die Rückerstattung von 80 Prozent der effektiv angefallenen Gesamtspesen zustand. Staatsanwalt Rispoli prüfte, ob möglicherweise ein Teil der rund 3,3 Millionen Euro, die die Lananer Firma Tuga für das Internet-Portal zum Wegenetz erhalten hatte, auf Umwegen an den AVS zurückgeflossen sein könnte. Doch der Verdacht, dass dazu Rechnungen getürkt worden sein könnten, hat sich nicht bestätigt. Gibt der U-Richter dem Antrag des Staatsanwaltes statt, ist der Fall AVS Geschichte. __________________________________________________________Mehr zum Thema gibt es in der Freitag-Ausgabe de rTageszeitung "Dolomiten".