An diesem Tag dürfte Richterin Carla Scheidle den Vergleich, mit dem sich die Staatsanwaltschaft einverstanden erklärt hat, absegnen. Die Mutter (33) ist unbescholten, die Strafe würde zur Bewährung ausgesetzt, womit die Frau auf freiem Fuß bleibt. <BR /><BR /><BR />von Roberta Costiuc<BR /><BR /><BR />Der Vater (49) hat bis zum nächsten Verhandlungstermin Zeit, zu entscheiden, ob auch er ein alternatives Verfahren (Vergleich, verkürztes Verfahren) beantragt. Falls nicht, wird die Richterin darüber befinden, ob die hinlänglichen Verdachtsmomente ausreichen, um gegen ihn die Einleitung des Hauptverfahrens wegen schwerer Körperverletzung zu verfügen. <BR /><BR />Das Kind wurde im Juni 2017 von den aus Marokko stammenden und in Südtirol lebenden Eltern in die Notaufnahme gebracht. Die Eltern hätten zuerst erklärt, das damals 8 Monate alte Kind sei vom Wickeltisch gefallen. Dann hätten sie eine neue Version des Unfallhergangs erzählt, nämlich, das kleine Mädchen sei beim Wechseln der Windeln vom 40 Zentimeter hohen Bett auf den Holzboden gefallen. Das Kind blieb vorerst eine Nacht in der Intensivstation, dann 2 weitere Tage im Spital zur Beobachtung, bevor es – auf expliziten Wunsch des Vaters und entgegen des Rates der behandelnden Ärzte – nach Hause entlassen wurde. <BR /><BR />2 Wochen später seien die Eltern mit dem Baby erneut in der Notaufnahme vorstellig geworden, da das Kind Tage zuvor plötzlich zu schielen begonnen hatte. Die Augenvisite ergab beidseitige Netzhautblutungen. Aufgrund der Art der Verletzungen des Mädchens hegten die Ärzte schon bald den dringenden Verdacht, dass es geschüttelt worden sein dürfte und dabei ein sogenanntes „Shaken-Baby-Syndrom“ erlitten habe. <BR /><BR />Die Ärzte meldeten diesen Verdacht bei der Bozner Staatsanwaltschaft, die sofort Ermittlungen gegen die Eltern einleitete. Laut Anklagesatz hätten sie das Kind mehrfach heftig geschüttelt und bei dem Mädchen damit ein Schütteltrauma-Syndrom verursacht. Erschwerend komme hinzu, dass es sich um ihr eigenes Kind handelt, und dass das Mädchen eine bleibende Schwächung der Sehkraft erlitten hat. Für das Kind wurde unterdessen ein Spezialkurator für Minderjährige eingesetzt, der seine Interessen vertritt und auch Anzeige erstattet hat.