Laut dem von der Schwurgerichtskammer von Parma angeordneten psychiatrischen Gutachten ist Petrolini zurechnungsfähig. Bei der 22-Jährigen wurde keine psychische Erkrankung festgestellt, die ihre geistigen Fähigkeiten zum Zeitpunkt der Geburten der beiden Kinder – Angelo Federico und Domenico Matteo – beeinträchtigt hätte, obwohl sie als „fragiles und unreifes Subjekt“ beschrieben wird, das einer Behandlung und einem therapeutischen Weg bedürfe. <BR /><BR />Unterzeichnet wurde die Expertise von Maria Carla Verga, Psychiaterin aus Mailand, und Laura Ghiringhelli, Leiterin des Dienstes für Diagnostik und Behandlung am Krankenhaus von Legnano. Die Expertinnen stellten eine deutliche Dissonanz zwischen Petrolinis subjektivem Empfinden und dem nach außen gezeigten, überangepassten Bild fest. An den Gesprächen mit der jungen Frau nahm auch der Psychotherapeut Mauro Di Lorenzo teil; seine Einschätzung ist Teil der Prozessakte. In der Beziehungsgestaltung zeige sich - so die Gutachter - eine narzisstische Fragilität, verbunden mit einem Erleben tiefer Verwundbarkeit und der Angst vor Kränkungen durch andere. Einerseits neige sie dazu, sich aus Beziehungen zurückzuziehen, um ihre tatsächlichen Eigenschaften zu verbergen; andererseits könne sie, wenn sie sich verletzt oder in ihrem Wert infrage gestellt fühle, eine rachsüchtige Wut entwickeln, die in keinem angemessenen Verhältnis zu den erlittenen Kränkungen stehe.<BR /><BR /><BR /><div class="img-embed"><embed id="1266798_image" /></div> <BR /><BR />Das Gerichtsgutachten steht in klarem Gegensatz zur Position des von der Verteidigung beauftragten Psychiaters Pietro Petrini. Dieser hatte in den vergangenen Anhörungen erklärt, die Angeklagte habe sich zur Tatzeit in einem Zustand starker psychischer Beeinträchtigung befunden, der die Schuldfähigkeit vollständig ausgeschlossen habe, und zudem von einem dissoziativen Zustand gesprochen. Nach Auffassung der Verteidigung - vertreten durch Anwalt Nicola Tria - habe Chiara Petrolini an einer sogenannten „Denial Pregnancy“ (unbewusste Verdrängung der Schwangerschaft) gelitten, die als Krankheitsbild gewertet werde. Auch die Verteidigung beschreibt sie als unreif, fragil und inkonsistent - Merkmale, die sich auch im Gerichtsgutachten wiederfinden. Der Prozess wird jetzt mit einer Gerichtsverhandlung am 13. Februar fortgesetzt.