Ihr soll zusätzlich auch eine elektronische Fußfessel angelegt werden, lautet die Entscheidung des Berufungsgerichts von Bologna. Die Richter haben damit die Verfügung des Ermittlungsrichters von Parma teilweise verschärft, jedoch die Berufung der Staatsanwaltschaft, die eine Haft im Gefängnis gefordert hatte, nicht angenommen. Im Hintergrund stand auch die Frage nach dem psychischen Zustand der jungen Frau: Laut dem Gutachten der Anklage ist sie zurechnungsfähig und wird derzeit als gefährlich eingeschätzt. Zu einem entgegengesetzten Schluss kamen hingegen die Sachverständigen der Verteidigung.<BR /><BR />Petrolini wird bis zum Prozessbeginn vor einem Schwurgericht in Parma in der kleinen Villa ihrer Eltern in Traversetolo bleiben müssen, in deren Garten sie die beiden Neugeborenen begraben hatte. Die Staatsanwaltschaft Parma hatte Einspruch gegen einen Richterbeschluss eingereicht, mit dem Petrolini vor einigen Monaten aus dem Gefängnis entlassen und unter Hausarrest gestellt worden war. Das Kassationsgericht lehnte den Rekurs ab. Der Fall war im vergangenen September ans Licht gekommen, nachdem Chiaras Großmutter die Leiche eines Neugeborenen im Garten im Haus der Familie Petrolini gefunden hatte. <BR /><BR /><BR /><div class="img-embed"><embed id="1180416_image" /></div> <BR /><BR />Bei Polizeifahndungen war die Leiche eines zweiten Kindes entdeckt worden. Die Ermittlungen ergaben, dass Chiara beide Kinder allein, ohne die Hilfe weiterer Personen, getötet hat. Seit Januar lebt Chiara Petrolini wieder mit ihrer Familie in ihrem Haus in Vignale, nachdem der Tatort nach Abschluss der Ermittlungen freigegeben wurde.<BR />Die Staatsanwaltschaft Parma hat die junge Frau des Mordes und der Vernichtung einer Leiche angeklagt, und zwar für das am 7. August 2024 geborene Kind. Das Erstgeborene war am 12. Mai 2023 zur Welt gekommen. Vermutet wird, dass die Mutter die Nabelschnur durchtrennt hatte, was zum Tod durch Verbluten des Kindes führte.