In dem Beschluss, mit dem er die Einstellung ablehnt, erkennt der Richter hinreichende Anhaltspunkte, um gegen Landeshauptmann Maurizio Fugatti wegen des Verbrechens der „Tierquälerei mit Todesfolge“ gemäß den Artikeln 544 bis und 544 ter Absatz 1 des italienischen Strafgesetzbuches zu ermitteln. <BR /><BR />Das zweieinhalbjährige Tier hatte wenige Tage zuvor ein Wanderpaar auf einem rund 700 Meter langen Pfad in den Wäldern von Mezzana im Val di Sole verfolgt. Die Erschießung des Bären im Tal erfolgte wenige Stunden nach Unterzeichnung des entsprechenden Dekrets am selben Morgen. <BR /><BR />Der Richter ordnete die Ermittlungen gegen Maurizio Fugatti an, die innerhalb von zehn Tagen von der Staatsanwaltschaft formell einzuleiten ist. Zudem sollen der Leiter des Forstkorps des Trentino, Raffaele De Col, sowie der Direktor des Forst- und Wilddienstes der Provinz Trient, Giovanni Giovannini, in das Ermittlungsregister eingetragen werden.<BR /><BR />Fugatti erklärt dazu: „Die Entscheidung, mit dem Entnahmedekret fortzufahren wurde im Rahmen vollständiger Legitimität getroffen, basierend auf den technischen Aspekten und den Zuständigkeiten der Provinz, mit dem vorrangigen Ziel, die öffentliche Sicherheit zu schützen und die Sicherheit des Gebiets zu gewährleisten.“