Sechs Tierschutzorganisationen haben sich als Nebenkläger eingelassen. Der zweieinhalb Jahre alte Bär M90 war vom Herbst 2023 an immer wieder in bewohnten Gebieten aufgetaucht. <BR /><BR />Am 28. Jänner 2024 verfolgte er ein junges Wandererpaar in Mezzana (Val di Sole) über knapp 800 Meter. Schließlich gab die römische Umweltbehörde ISPRA grünes Licht für die Entnahme. Am Vormittag des 6. Februar stellte Landeshauptmann Fugatti das Abschussdekret aus, am Nachmittag wurde M90 erlegt. <BR /><BR />Tierschützer zeigten Fugatti an. Die Trienter Staatsanwaltschaft wollte das Ermittlungsverfahren einstellen. Doch U-Richter Gianmarco Giua lehnte dies ab. Er verfügte die zwangsweise Anklageerhebung gegen Fugatti wegen Tiertötung im Sinne von Art. 544bis und 544ter StGB. Damit dieser Straftatbestand erfüllt ist, muss die Tötung ohne Notwendigkeit geschehen sein oder mit Grausamkeit. Auch verfügte der Richter die Eintragung ins Ermittlungsregister des Leiters der Trentiner Forstbehörde, Raffaele De Col, und des Direktors des Forst- und Wildtierdienstes, Giovanni Giovannini. <BR /><BR />Springender Punkt in dem Fall ist nicht die Entnahme von M90 an sich, sondern die Vorgangsweise. Die Tierschützer beanstanden u.a., dass der Bär vor dem Abschuss nicht betäubt worden sei, obwohl er dank eines Funkhalsbandes leicht zu finden gewesen sei. Das Verfahren wird am 18. März fortgesetzt.