„Das neue Familiengesetz beinhaltet viele gute Vorschläge, mit Vorschlägen ist unseren Familien, besonders den Familien am Land, jedoch nicht geholfen. Familie muss auch in Zukunft leistbar und lebbar sein“, so Hiltraud Erschbamer von der Südtiroler Bäuerinnenorganisation (SBO), „und dazu braucht es konkrete Maßnahmen.“Ein großes Anliegen der SBO sei es, die Wahlfreiheit für die Eltern zu gewährleisten. „Eltern müssen selbst entscheiden können, ob sie bis zum Kindergarteneintritt zu Hause bleiben oder nach der Geburt zurück in die Arbeit gehen. Heute ist es leider so, dass Eltern, welche die Erziehungsarbeit zu Hause leisten, den Kürzeren ziehen“, betont Erschbamer. Die Wahlfreiheit und die Gleichbehandlung müssten in Zukunft groß geschrieben werden. Die SBO setzt sich dafür ein, dass einerseits die Jahre, die ein Elternteil für die Kinder zu Hause bleibt, als Rentenjahre einbezahlt und andererseits dass Eltern, die aus verschiedenen Gründen nicht zu Hause bleiben können, durch Betreuungseinrichtungen wie z.B. Tagesmütter finanziell unterstützt werden.Den Familienpass, einer landesweiten einkommensunabhängigen Vorteilskarte, begrüßt die SBO sehr. „Vor allem für die Familien draußen im ländlichen Raum muss der Familienpass einen erkennbaren Vorteil schaffen“, unterstreicht Erschbamer. „Der Zugang zu Bildungs-und Freizeitangeboten muss überall gleich sein, unabhängig davon, ob eine Familie draußen in der Stadt oder am Land lebt“.Ebenso befürwortet die SBO die Einrichtung einer Familienagentur, die alle Maßnahmen die Familien betreffend unterstützt und koordiniert. „Die Agentur muss den bürokratischen Aufwand für Familien verringern, effizient arbeiten und Familien die nötigen Auskünfte in einfacher Art und Weise übermitteln können.“Als Schwachstelle im vorliegenden Gesetzesvorschlag bezeichnet die SBO die vage Formulierung der zukünftigen Finanzierung. Hier bedürfe es klarer Formulierungen, wer in Zukunft welchen Teil zum Erhalt und Förderung der Familie und damit zum Erhalt der Gesellschaft beitrage.„Eine Familie besteht nicht nur aus Kleinkindern, sondern auch aus Studenten, älteren oder pflegebedürftigen Menschen und Menschen mit Beeinträchtigung. Vielleicht sollte dieses neue Familiengesetz auch all diese zur Familie gehörenden Mitglieder berücksichtigen. Dies könnte eine Zusammenlegung aller einzelnen Gesetze zu einem einzigen Familiengesetz bedeuten“, unterstreicht die Landesbäuerin.