Zur Erklärung: Bei geringfügigen Eingriffen, sprich Bagatelleingriffen, in die Landschaft wurde 1998 ein Dekret des Landeshauptmanns erlassen, welches unter anderem die Vereinfachung des Verwaltungsverfahrens ermöglicht. Diese Vereinfachung habe sich jedoch im Laufe der Jahre durch eine ständige Lockerung von Schwellenwerten zu einem Freibrief für die Zerstörung wertvoller Natur- und Kulturlandschaft entwickelt, so die Vereinigung. Die Südtiroler Biologen geben in ihrem offenen Brief zahlreiche Beispiele genannter Lockerungen: Ein Dekret vom Februar 2014 sehe vor, dass Forstwege bis zu 1000 Meter in einem Gelände von bis zu 70 Prozent Neigung im Bagatellverfahren errichtet werden können und mit Stützbauwerken bis zu 2,5 Metern Höhe versehen werden können. Im vorangehenden Dekret von 1998 waren es noch Wege bis maximal 500 Metern Länge in einem Gelände mit weniger als 60 Prozent Neigung ohne Mauern. Zudem handle es sich bei solchen Wegebauten um Projekte in der Höhe zwischen 200.000 und 400.000 Euro – für die Vereinigung Südtiroler Biologen keineswegs „Bagatelleingriffe“. "Bagatelleingriffe müssen wieder zu solchen werden"Zudem davon laufe man ständig Gefahr, durch die sogenannten „Bagatell-Eingriffe“ gegen das Naturschutzgesetz und EU-Richtlinien zu verstoßen. Der Vereinigung Südtiroler Biologen lägen Beispiele vor, wo im Bagatellverfahren Lebensräume wie etwa Moore zerstört worden seien, die laut Naturschutzgesetz und EU-Richtlinie unversehrt bleiben müssten. „Diese Lebensräume, wie auch Populationen geschützter und gefährdeter Tier- und Pflanzenarten, fallen ‚Bagatelleingriffen‘ zum Opfer, weil die Fläche, auf der sie vorkommen, zu klein für eine verpflichtende naturschutzfachliche Bewertung vor dem Eingriff ist. Allerdings steht im Naturschutzgesetz nichts von einer Mindestgröße eines geschützten Lebensraumes oder einer Population. Sich nur an die Auflagen der Bagatelleingriffe zu halten, ist daher fahrlässig“, so die Vereinigung. Es müsse den zuständigen Stellen bewusst sein, welch große Verantwortung sie tragen, und dass sie dem Naturschutzgesetz sowie den EU-Richtlinien Rechnung tragen müssen. Grundsätzlich seien vereinfachte Genehmigungsverfahren berechtigt, aber die Projekte, die damit abgewickelt werden können, würden mittlerweile verantwortbare Ausmaße und vertretbare Kosten übersteigen. Deshalb sei es mehr als angebracht, sowohl die Planung als auch die Bewertung der Eingriffe durch Fachleute erfolgen zu lassen. stol