Vor allem über die Anhebung oder gar Aufhebung der Obergrenze fürs Bezahlen mit Bargeld wurde wochenlang gestritten; auf der anderen Seite machten Händler gegen das digitale Bezahlen von Kleinbeträgen mobil, weil die Gebühren dabei ihren ohnehin kargen Gewinn auffressen. <BR /><BR />Vor der Wahl versprochen, danach zumindest zum Teil eingehalten: Das gilt für die zwei gesetzlichen Neuregelungen in Sachen Bezahlen. Nur wenige Tage nach Amtsantritt im November 2022 hatte die Regierung um Giorgia Meloni verlauten lassen, dass man die <b>Bargeld-Obergrenze</b> von bisher 2000 Euro wieder anheben werde – dies umso mehr, weil die Vorgängerregierung festgelegt hatte, dass das Limit für Scheine und Münzen ab 1. Jänner 2023 auf 1000 Euro gesenkt wird. <BR />Aber die Regierung hält ihr Versprechen, mit dem Haushaltsgesetz gilt seit Jahresbeginn die Obergrenze von exakt 4999,99 Euro; wer eine Rechnung von 5000 Euro zu begleichen hat, muss dies mit Überweisung machen. Diese Obergrenze soll den Weg des Geldes zumindest bei größeren Beträgen sichtbar machen und so Geschäfte mit Schwarzgeld und Steuerhinterziehung eindämmen.<BR /><BR />Um die ganz kleinen Beträge ging es im Herbst des vorigen Jahres in der Debatte um die <b>Bezahlung mit Karte oder Smartphone</b>. Die geltende Regelung sieht vor, dass bei allen Einkäufen und Dienstleistungen das bargeldlose Bezahlen möglich sein muss – also auch für den Kaffee in der Bar oder die Zeitung in der Trafik; weil dabei auch Gebühren anfallen, wird der ohnehin geringe Gewinn weiter geschmälert. <BR /><BR />Nach lautstarken Protesten gegen diese Bestimmung kündigte die Regierung an, dass eine Kartenzahlung unter 30 Euro nicht mehr angeboten werden muss. Ein Blick in das Haushaltsgesetz zeigt, dass dieses Versprechen nicht eingehalten wurde: Dort ist keine neue Regel zu finden. Damit gilt die bisherige Bestimmung, dass jeder Betrag auch bargeldlos beglichen werden kann. Wenn dies der Händler oder Dienstleister nicht anbietet, riskiert er eine Strafe von 30 Euro plus 4 Prozent des abgelehnten Betrags.