Deshalb haben der Südtiroler Bauernbund und der Jagdverband ein neues Wildschadensabkommen abgeschlossen.Wildschäden zu verhindern, bleibt auch im neuen Abkommen das oberste Ziel. Die Anpassung des Wildstandes, die Wahl geeigneter Jagdstrategien, verstärkte Abschüsse und die sofortige Intervention bei Wildschäden sollen helfen, Wildschäden und damit unnötigen Ärger zu verhindern.Das Wildschadensabkommen sieht zudem vor, wildschadensanfällige Intensiv- und Sonderkulturen (Obst, Wein, Beeren usw.) sofort bei Erstellung der Anlage mit einem Wildzaun zu schützen – spätestens aber, wenn innerhalb von drei Jahren Wild zwei Mal in derselben Anlage Schäden anrichtet.Bauernbund und Jagdverband haben auch die Instandhaltung von Wildzäunen geregelt. Werden Wildzäune neu errichtet, übernehmen die Jagdreviere die Hälfte der Arbeitsleistungen. Werden Gebietswildzäune erneuert, geschieht dies ebenfalls gemeinsam. Für Abnützungsschäden am Wildzaun kommen Grundeigentümer und Jagdrevier auf. Für die Instandhaltung von Einzelwildzäunen ist der Grundeigentümer alleine zuständig. Wenn trotz aller Bemühungen das Wild Schäden in der Land- und Forstwirtschaft anrichtet, muss der Schadensfall unverzüglich dem zuständigen Revierleiter gemeldet werden. „Sofern sich Grundeigentümer und Revierleiter über den Schadensersatz einigen, wird dieser innerhalb von 30 Tagen ausbezahlt. Ist keine gütliche Einigung möglich, wird der Schaden von einem Schätzfachmann erhoben“, so Bauernbund-Obmann Leo Tiefenthaler. Neu ist im Wildschadensabkommen auch, dass mindestens ein Bauernvertreter in jedem Revierausschuss vertreten sein muss. Dieser muss zu Fragen der Bewirtschaftung von Schalenwild angehört werden.