Sie stellte gemeinsam der Koordinatorin des Dienstes für Wiedergutmachungsjustiz des Vereins „La strada – Der Weg“, Ulrike Oberlechner, der verantwortlichen Psychologin Cristina de Paoli, dem Präsidenten des Bozner Jugendgerichtes, Benno Baumgartner und der Leiterin des Sozialdienste am Jugendgericht, Katia Sartori die Daten zum Jahr 2024 vor. <h3> 29 Fälle wegen Körperverletzung</h3>Im Vorjahr gingen weniger als 400 angezeigte Straftaten auf das Konto von Jugendlichen – der Durchschnitt der vorgehenden Jahre lag bei 500. Heuer wurden beim Jugendgericht in Bozen bis zum 22. Mai insgesamt 194 Verfahren eingetragen, bei denen Gewaltanwendung und Einschüchterung im Spiel war. Am schwersten wiegen dabei Anzeigen wegen Körperverletzung (29 Fälle) und Bedrohung (25 Fälle). <BR /><BR />Zum Vergleich: Am Jugendgericht in Mailand, das auch für etwa die halbe Lombardei zuständig ist, musste die Staatsanwaltschaft in etwa demselben Zeitraum u.a. zu vier Morden und 28 Mordversuchen mit minderjährigen Tatverdächtigen Ermittlungen einleiten. <BR /><BR /><embed id="dtext86-70082703_quote" /><BR /><BR />„Dass es in Südtirol besser läuft, ist viel der Prävention im allgemeinen, dem Einsatz unserer Streetworker und Sozialdienste und natürlich der Wiedergutmachungsjustiz zu verdanken“, ist der Präsident des Jugendgerichtes in Bozen, Benno Baumgartner, überzeugt. Er weiß aus Erfahrung, dass jemand, der einmal eine Straftat begangen hat, eher anfällig dafür ist, erneut in kriminelles Verhalten abzudriften. Die Wiedergutmachungsjustiz wirkt dieser Gefahr effektiv entgegen. Ergänzend zum Strafverfahren können die beteiligten Personen dabei einen geschützten Raum zum Zuhören, zum Dialog und in der Folge zur Heilung finden. <BR /><BR />„Straffällige Jugendliche wachsen oft in einem Umfeld auf, in dem sie emotional nicht begleitet werden. Deshalb tun sie sich schwer, die Emotionen anderer zu erkennen und das Leid zu erfassen, dass sie ihnen zufügen“, sagt Baumgartner. <h3> 116 jugendliche Straftäter wurden begleitet</h3>Der Person, die durch eine Straftat geschädigt wurde und sich entschließt, am Projekt der Wiedergutmachung teilzunehmen, bietet sich die Gelegenheit, ihre Genesung zu fördern, indem sie sich gehört und verstanden fühlt. Die Teilnahme an einem Täter-Opfer-Ausgleich ist übrigens immer freiwillig. <BR /><BR /><div class="img-embed"><embed id="1173204_image" /></div> Im Vorjahr wurden 116 jugendliche Straftäter begleitet. 90 Opfer wurden kontaktiert, 72 von ihnen haben das Angebot, sich vom Dienst für Wiedergutmachungsjustiz von „La strada – Der Weg“ begleiten zu lassen, angenommen. Die meisten jugendlichen Straftäter waren im Alter zwischen 15 und 17 Jahren, doch zunehmend wurden auch 14-jährige und Jugendliche unrer 14 Jahren betreut. <BR /><BR />Sowohl Mediationsprojekte als auch Wiedergutmachungsaktionen werden übrigens auch in Schulen durchgeführt. Wie Ulrike Oberlechner erklärte, seien Jugendliche, die die Innenräume einer Südtiroler Schule verwüstet hatten, angehalten worden, in anderen Schulen Klassenräume in Ordnung zu halten. Auch haben sie – von ihrem eigenen Taschengeld – Gegenstände ersetzt, die sie zerstört hatten. <BR /><BR /><h3> Hintergrund: Ausgleich zwischen Täter und Opfer</h3> Seit 2004 wird in Südtirol Wiedergutmachungsjustiz für Minderjährige angeboten. Jeder Jugendliche kann für jede Straftat versuchen, durch gemeinnützige Tätigkeit, in einer Mediation mit dem Opfer, beim Täter-Opfer-Ausgleich Verantwortung für seine Tat zu übernehmen und zu beweisen, dass sich sein Verhalten geändert hat. Das Opfer bekommt dabei Antworten, kann vom Täter Wiedergutmachung verlangen und die Sache für sich abschließen.