"Italien hat die rechtlichen Voraussetzungen erst im Februar 2014 geschaffen und dabei die Patientenmobilität sehr eingeschränkt", betonte Landesrätin Martha Stocker am Dienstag auf der Pressekonferenz der Landesregierung."Die staatliche Regelung sagt, dass alle stationären Aufenthalte - die über dringende ambulante Behandlungen hinausgehen - genehmigt werden müssen. Ich kann also nicht ins Ausland gehen, wenn ich auf italienischem Staatsgebiet eine entsprechende Behandlung innerhalb eines medizinisch angemessenen Zeitraums haben kann", erklärte Stocker.Deshalb habe die Landesregierung einen Gesetzesentwurf ausgearbeitet und verabschiedet, das Patienten mehr Spielraum gebe."Ein Kranker in Südtirol soll sehr wohl ins Ausland gehen können, wenn ein Primar oder ein Facharzt bestätigt, dass dies klinisch notwendig ist und das unabhängig davon, ob die Leistung auf dem restlichen Staatsgebiet angeboten wird", so Stocker.In einem solchen Fall erhält ein Patient die Kosten rückerstattet, die durch die selbe Behandlung in einem Krankenhaus in Südtirol entstanden wären.ÜbergangsregelungIm Gesetzesentwurf ist auch eine Übergangsregelung enthalten, die eine Vergütung für all jene Patienten vorsieht, die ab dem 25. Oktober 2013 bis zum Inkrafttreten des italienischen Gesetzes Leistungen im Ausland in Anspruch genommen haben.Auch hier kann eine Rückerstattung der Kosten in der Höhe der jeweiligen Fallkosten in Südtirol gewährt werden.stol