Die Vertreter des Unternehmens würden sich dabei häufig als anerkannte Sicherheitsexperten ausgeben, welche die Installation des Gerätes vornehmen müssten.Bei dem angebotenen Gerät, das entsprechend der Gasanlage variieren kann, handle es sich um eine Sicherheitsvorrichtung.„Der Kaufpreis des Gasspürgerätes von 199 Euro wird laut den Konsumenten immer bar eingehoben. Bei Kunden, die nicht genügend Bargeld im Haus haben, wird auch eine Anzahlung akzeptiert, wobei die Mitarbeiter den Restbetrag später abholen kommen. Es wurde uns auch von Fällen berichtet, in denen über 369 Euro für zwei verschiedene Geräte bezahlt wurden“, so die VZS.Eine Stichproben-Erhebung habe ergeben, dass ähnliche Geräte bereits für 60 bis 120 Euro im Handel erhältlich seien.Vielen der Konsumenten sei mitgeteilt worden, die Installation des Gerätes sei verpflichtend vom Gesetz vorgesehen.„Im Bestellschein hingegen steht ausdrücklich geschrieben, dass der Kauf nicht per Gesetz vorgeschrieben ist. Die Konsumenten sind demnach nicht verpflichtet, den Vertretern Einlass zu gewähren oder das Produkt zu erwerben“, betonen die Verbraucherschützer.Werden bei einem Vertragsabschluss falsche Informationen vermittelt, um die Kaufentscheidungen zu beeinflussen, spricht der Gesetzgeber von einer „unlauteren Geschäftspraktik“.„Wer sich damit konfrontiert sieht, kann bei der Aufsichtsbehörde für Wettbewerb und Markt eine entsprechende Meldung machen, entweder online oder über die Grüne Nummer 800 166 661“„Da es sich bei diesen Verkäufen um Haustürgeschäfte handelt, kann man innerhalb von zehn Tagen ab Unterzeichnung vom Vertrag zurücktreten“, erklärt die Verbraucherzentrale Südtirol.Der Rücktritt müsse schriftlich per Einschreiben mit Rückantwort erfolgen, in der VZS sind Musterbriefe erhältlich.Das Gerät müsse dann auf Kosten des Verbrauchers dem Unternehmen zurückgeschickt werden.