Die unklaren Regeln zur Maskenpflicht im Freien haben Folgen: Unzählige Bürger, die im April und Mai ein Strafmandat von der Stadtpolizei erhalten haben, haben Einspruch dagegen erhoben. Zu Recht? <BR /><BR /><BR /><BR />Das häufigste Argument ist dabei, dass der notwendige Abstand zu anderen Personen eingehalten wurde und deshalb die Maske nicht notwendig gewesen sei. Diese Formulierung bietet jedoch großen Interpretationsspielraum. Denn muss ich die Maske im Ortskern oder in einer Einkaufsstraße tragen, wenn ich dafür sorge, dass ich den Abstand zu anderen einhalte? Muss ich die Maske tragen, wenn ich auf einer breiten Straße unterwegs bin, wo zwar kein anderer Bürger in Sicht ist, aber möglicherweise plötzlich um die Ecke biegt? Ist es überhaupt sinnvoll, die Maske ständig herunter- und wieder hinaufzuziehen? Bei sportlicher Aktivität ist keine Maske nötig, doch wo fängt sportliche Aktivität an und wo hört sie auf? Wer durch die Bozner Innenstadt spaziert, dem fällt jedenfalls schnell auf, dass die Maskenpflicht von einigen Bürgern sehr flexibel ausgelegt wird. Viele tragen die Maske nicht, obwohl klar ist, dass der Abstand schwer eingehalten werden kann. <BR /><BR />Dass das Kontrollieren und Durchsetzen der derzeit geltenden Maskenpflicht alles andere als einfach ist, weiß auch die Bozner Stadtpolizei. „Ich kann bestätigen, dass man derzeit den Eindruck hat, dass die Bürger noch nicht verstanden haben, dass die Maskenpflicht wieder gilt“, berichtet David Barbacovi, der Vizekommandant der Stadtpolizei. Die Stadtpolizei beschränke sich derzeit ohnehin darauf, die Maskenpflicht zu kontrollieren, wo sie eindeutig einzuhalten ist: Zum Beispiel auf dem Christkindlmarkt (dort gilt sie überall, egal ob Abstand oder nicht), an den Bushaltestellen, auf den Märkten und überall dort, wo sich Ansammlungen und Warteschlangen bilden. <BR /><BR />An allen anderen Orten sind der Stadtpolizei – aufgrund der Interpretationsmöglichkeiten – die Hände gebunden. „Häufig argumentieren die Bürger, dass sie den Abstand zu anderen eingehalten hätten, dass es sich bei den anderen Personen um die eigene Familie handle usw.“, berichtet Barbacovi. In diesen Situationen habe die Stadtpolizei somit auch noch keine Strafen ausgestellt (immerhin sind für diesen Verstoß 400 Euro fällig). <BR /><BR />Denn was passieren kann, wenn die Regeln nicht ganz eindeutig sind, haben die Beamten im vergangenen Frühling gesehen: Unzählige Bürger, die ein Strafmandat erhalten haben, haben sich dagegen gewehrt und Einspruch im Generalsekretariat der Landesverwaltung eingereicht. „Wir haben dann noch die Möglichkeit, noch einmal darzulegen, dass die Strafe rechtmäßig war, aber letztendlich entscheidet dann das Land“, erklärt Barbacovi. Sehr häufig zu Gunsten der Stadtpolizei, doch der betroffene Bürger hat letztendlich noch eine Rekursmöglichkeit und zwar beim Friedensgericht. <BR /><BR />Das Generalsekretariat der Landesverwaltung bestätigt, dass es hunderte Rekurse gegeben hat. Allerdings seien auch die meisten Einwände abgewiesen worden. „Viele Bürger gaben als einzigen Grund an, dass sie den zwischenmenschlichen Abstand von 1 Meter eingehalten hätten. Dies ist jedoch in Hinblick auf die Pflicht zur dauerhaften Isolierung unzureichend. Um diese Isolierung zu gewährleisten, ist es erforderlich, dass keine anderen, nicht zusammenlebenden Personen, anwesend sind, unabhängig von den zwischenmenschlichen Abständen in einem bestimmten Augenblick. Im Klartext, man muss praktisch allein unterwegs sein“, präzisiert das Generalsekretariat in einer Stellungnahme. <BR /><BR />Klar und eindeutig ist die Situation – wie auch Barbacovi betont – in den Innenräumen, wo auch stärker kontrolliert wird. Sowohl was die Maskenpflicht, als auch was den Green Pass bzw. den Super Green Pass betrifft. Allein in der letzten Novemberwoche haben die Beamten 191 Betriebe und 1014 Personen kontrolliert und 6 Strafen ausgestellt.