Montag, 30. Juli 2018

Beleidigungen am Steuer sind teuer

Ob verbale Entgleisungen wie „Arschloch“, „Blöde Kuh“ und „Wichser“ oder obszöne Gesten wie der ausgestreckte Mittelfinger: Wer andere im Straßenverkehr derart beleidigt, muss in Deutschland mit empfindlichen Strafen rechnen. Darauf weist die „ADAC Motorwelt“ in der aktuellen Ausgabe hin. Denn rechtlich handele es sich dabei um Straftaten.

Wer andere im Straßenverkehr beleidigt, muss in Deutschland mit empfindlichen Strafen rechnen. - Foto: © shutterstock









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