Der Gründer der insolventen Signa-Gruppe verhalte sich „vorbildhaft“, sei in seinen Verteidigungsrechten eingeschränkt und die U-Haft nicht mehr verhältnismäßig, begründete sein Anwalt den Antrag. Die Haftprüfungsverhandlung findet am Mittwoch statt.<BR /><BR />Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft sprach sich gegen die Enthaftung aus: Der dringende Tatverdacht sei nach wie vor gegeben, ebenso die Haftgründe sowie die Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit der U-Haft. Außerdem gebe es eine rechtskräftige Anklage.