<b>von Max Strozzi (tt.com)</b><BR /><BR />Alleine in Innsbruck gehören der Laura Privatstiftung laut einer Vermögensaufstellung von 2023 fünf Wohnungen und elf Mietzinshäuser, dazu Benkos Villa in Igls und sein Haus auf der Hungerburg. Gesamtwert Stand 2023: rund 200 Mio. Euro. Ein Blick ins Grundbuch zeigt: Die Immobilien gehören noch der Stiftung. Und hinzu dürften noch zahlreiche Immobilien in Wien und Deutschland kommen.<h3> Für Laura Privatstiftung „brisant“</h3>Im Schiedsverfahren gab es 12 Beklagte. Benkos Laura Stiftung ist die einzige, die nicht insolvent ist. Und weil die Laura Stiftung bei Darlehensverträgen zwischen Mubadala und Signa die Haftung übernommen hatte, dürfte sie nun wohl mit ihrem Immobilienvermögen für die Forderungen des arabischen Staatsfonds geradestehen müssen – sofern sie die enorme Summe nicht begleichen kann.<BR /><BR /><BR />„Die Immobilien werden dann wohl zwangsversteigert werden“, sagt der Tiroler Rechtsanwalt Dietmar Czernich von der Innsbrucker Kanzlei CHG Rechtsanwälte gegenüber tt.com. Czernich ist selbst Schiedsrichter am Schiedsgerichtshof und kennt daher auch ganz grundlegend die Abläufe bei einem Schiedsgerichts-Urteil: „Das Urteil ist für die Laura Privatstiftung, die zum Vermögen der Benko-Familie gehört, sehr brisant, weil es kein Rechtsmittel gegen den Schiedsspruch gibt.“<h3> „Urteil klar vollstreckbar“</h3>Eine Versteigerung der Tiroler Laura-Immobilien würde beim Bezirksgericht Innsbruck erfolgen, schildert der Rechtsanwalt. Konkret müsse Mubadala zunächst beim Bezirksgericht den Schiedsspruch für vollstreckbar erklären lassen, wodurch der Schiedsspruch einem österreichischen Urteil gleichgestellt wird, so Czernich. In einem zweiten Schritt würden die Immobilien öffentlich versteigert, der Erlös gehe an den arabischen Staatsfonds Mubadala in Abu Dhabi.<BR /><BR />Rechtsmittel dagegen sind äußerst beschränkt. Zwar könnte die Laura Stiftung etwa einen Aufhebungsantrag gegen das Schiedsgerichts-Urteil an das Schweizerische Bundesgericht in Lausanne stellen. „Solche Anträge sind jedoch in vergleichbaren Fällen chancenlos“, sagt Czernich. Zudem hemme ein solcher Antrag nicht die vorläufige Vollstreckbarkeit in Österreich. „Der Schiedsspruch gegen die Laura Privatstiftung ist in Österreich klar vollstreckbar“, betont Czernich. Ob das Urteil auch bei den insolventen Signa-Gesellschaften vollstreckbar ist, sei hingegen fraglich.<BR /><BR />Czernich geht zwar davon aus, dass sich Benkos Laura Privatstiftung „mit allen Mitteln“ gegen die Zwangsversteigerung wehren wird. „Als Fachmann würde ich aber keine Grundlage erkennen, auf welcher Basis das Urteil nicht vollstreckt werden sollte.“<h3> Araber erhalten Zugriff</h3>Warum aber kann der Staatsfonds aus den Vereinigten Arabischen Emiraten nach dem Vermögen in der Laura Privatstiftung greifen, während sich Masseverwalter in Österreich die Zähne ausbeißen? Das habe damit zu tun, dass die Laura Stiftung für Signa-Darlehensverträge mit Mubadala hafte. Bei anderen Investments sei das wohl nicht der Fall gewesen. Czernich: „Diese Causa wäre vor einem österreichischen Gericht nicht viel anders ausgegangen als vor dem internationalen Schiedsgericht.“