Ob Benno Neumair vor dem Bozner Schwurgericht aussagen wird, entscheidet sich wohl erst im letzten Moment. Und das wird schon bald – nämlich am 5. September – sein, wenn der Prozess wegen des Mordes an Peter Neumair und Laura Perselli im Schwurgerichtssaal des Bozner Landesgerichtes fortgesetzt wird. Den Angeklagten Benno Neumair anzuhören, hatte die Staatsanwaltschaft beantragt.<BR /><BR />Verteidiger Flavio Moccia hat Benno Neumair gestern im Bozner Gefängnis aufgesucht. Im Moment tendiere sein Mandant eher dazu, auf eine Aussage zu verzichten, aber noch sei nichts entschieden. Statt einer formellen Aussage hätte Benno Neumair auch die Möglichkeit, nur eine spontane Erklärung abzugeben. In diesem Fall würden im Anschluss Zeugen der Verteidigung angehört.<BR /><BR />Geht es jedenfalls nach den Gutachtern der Verteidigung, Dr. Giuseppe Sartori, Pietro Pietrini und Dr. Cristina Scarpazza, sollte sich Benno Neumair den Fragen von Staatsanwaltschaft, Verteidigung und Nebenklägern stellen. Die Sachverständigen halten eine Aussage für durchaus zweckmäßig – nicht zuletzt, damit sich das Gericht auch vom psychischen Zustand des Angeklagten ein Bild machen kann. <BR /><BR />Im Gegensatz zu den Gerichtsgutachtern, die Benno Neumair für nur eingeschränkt zurechnungsfähig beim Mord an seinem Vater und zurechnungsfähig beim Mord an seiner Mutter befunden haben und zum Schluss kamen, dass er keine Gefahr für andere sei, sind die Gutachter der Verteidigung nämlich überzeugt, dass Benno Neumair gemeingefährlich ist. <h3> Gutachter der Verteidigung sagen am 13. September vor Gericht aus </h3> Das zeige sich auch an seinem teils aggressiven Verhalten im Gefängnis. Wie berichtet, hatte er einmal mit seinem Arm die Kehle eines Mithäftlings umschlossen und den Mann erst wieder losgelassen, als dessen Gesicht rot angelaufen war. <BR /><BR />Es soll auch andere Episoden gegeben haben, die – zumindest für die Parteiengutachter – die These einer Persönlichkeitsstörung untermauern, aufgrund derer Benno Neumair zumindest teilweise unzurechnungsfähig sei. Am 13. September werden Sartori, Pietrini und Scarpazza dem Schwurgericht ihre Expertise erläutern.