„Das Gericht hat auf Grundlage der umfangreichen gesammelten Beweismittel, die Ereignisse am Mordtag, sowie an den darauffolgenden Tagen durch Überprüfung sämtlicher Zeugenaussagen und Ergebnisse technischer Ermittlungen jeder Art rekonstruiert“, schreibt Gerichtspräsidentin Francesco Bortolotti. <h3> „Ohne jeden Zweifel, dass die vorgehaltenen Straftaten vom Angeklagten begangen wurden“</h3>„Diese Überprüfung hat dazu geführt, ohne jeden Zweifel zu behaupten, dass die vorgehaltenen Straftaten vom Angeklagten begangen wurden.<BR />Das Gericht hat dann einen Großteil der Begründung dem Thema der Zurechenbarkeit gewidmet (durch den Vergleich der verschiedenen von den Gutachtern und Sachverständigen vorgebrachten Thesen) und mit Rücksicht auf den ersten Mord, bzw. den an Peter Neumair, erachtet, von den Ergebnissen des Gutachtens abzuweichen und<BR />die volle Zurechnungsfähigkeit des Angeklagten zum Zeitpunkt der Begehung dieser ersten Straftat erklärt“, heißt es weiter in der Urteils-Begründung. <h3> „Volle Zurechnungsfähigkeit des Angeklagten“</h3>„Im Hinblick auf den zweiten Mord, und zwar den an Laura Perselli, hat hingegen das Gericht die gutachtlichen Schussfolgerungen geteilt, die auf die volle Zurechnungsfähigkeit des Angeklagten hinwiesen.“<BR /><BR />„Die Persönlichkeitsstörung, an der der Angeklagte – wie es sich herausgestellt hat – leidet, hatte nach Auffassung des Gerichtes keine Auswirkungen auf die Zurechnungsfähigkeit zum Zeitpunkt der Begehung der Straftaten. Im Hinblick auf den zweiten Mord hat dann das Gericht den erschwerenden Umstand des Vorbedachts für bestehend erachtet, und zwar aufgrund der Ausführungsart der Begehung, die sich als tatsächlicher Hinterhalt erwiesen hat“, heißt es in der weiter in der Begründung. <h3> „Beweismittel durchaus ausreichend, um den Angeklagten schuldig zu sprechen“</h3>„In einem eigenen separaten Kapitel hat sich das Gericht mit dem erheblichen Thema der unbestimmten mildernden Umstände befasst und keine Elemente für deren Bestehen erkannt. Insbesondere wurde in beweisrechtlicher Hinsicht das seitens des Angeklagten abgelegte Geständnis neutral bewertet und vor allem als zu einem Zeitpunkt eingetreten gehalten, als die gesammelten Beweismittel durchaus ausreichend waren, um den Angeklagten schuldig zu sprechen.“<BR /><BR /> <a href="https://www.stol.it/tag/Prozess%20gegen%20Benno%20Neumair" target="_blank" class="external-link-new-window" title="">Hier können Sie alle Prozesstage im STOL-Liveticker nachlesen.</a><BR /><BR /> <a href="https://www.stol.it/artikel/chronik/benno-neumair-chronologie-eines-elternmordes" target="_blank" class="external-link-new-window" title="">Hier lesen Sie eine Chronologie des Elternmordes. </a>