Am 7. November hatte die Landesregierung den Entwurf für den Bereichsübergreifenden Kollektivvertrag genehmigt. Die Vertragsparteien vereinbarten, anstelle des für das wirtschaftliche Biennium 2009-2010 fälligen Kollektivvertrages einen Übergangsvertrag für das Jahr 2009 abzuschließen. Er bleibt so lange in Kraft, bis er durch den nächsten Kollektivvertrag ersetzt wird.Der bereichsübergreifende Kollektivvertrag gilt für das Verwaltungspersonal der des Landes, der Gemeinden, der Altersheime und der Bezirksgemeinschaften, des Landesgesundheitsdienstes, des Instituts für sozialen Wohnbau sowie der Kurverwaltungen von Bozen und Meran.