Die Anwälte des wegen fünffachen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilten Marco Bergamo hatten einen Antrag auf Haftreduzierung gestellt. Sie beantragten die nachträgliche Anwendung der heute geltenden und für Bergamo weit günstigeren Gesetzeslage.Staatsanwalt Guido Rispoli hat sich am Dienstagvormittag für die Abweisung des Antrags ausgesprochen.Bergamos Rechtsanwalt Stefano Zucchiotto, der seinen eigentlichen römischen Anwalt Gianluca Pammolli vertrat, hat hingegen schlicht gefordert, den Antrag anzunehmen.Richter Carlo Busato und sein Schwurgerichtssenat hatten sich danach zur Beratung zurückgezogen und kurz nach 12.30 Uhr die Ablehnung des Antrages bekanntgegeben.Die Anwälte Bergamos haben nun die Möglichkeit, Berufung einzulegen und vors Kassationsgericht zu ziehen oder eine Revision des Prozesses in Triest zu beantragen.Wäre dem Antrag stattgegeben worden, hätte Bergamo nachträglich ein verkürztes Verfahren beantragen und in den Genuss eines Strafnachlasses von einem Drittel der Gesamtstrafe gelangen können. Das Urteil wäre dann nicht mehr lebenslange Haft gewesen, sondern 30 Jahre.Bis an sein Lebensende hinter Gittern?Laut Staatsanwalt Guido Rispoli besteht nach dem Urteil am Dienstag die Möglichkeit, dass Bergamo tatsächlich bis an sein Lebensende hinter Gittern bleiben muss.Der inzwischen 48-jährige Marco Bergamo sitzt seit über 22 Jahren, seit August 1992, im Gefängnis. Ihm werden fünf Frauenmorde zur Last gelegt. Er hat drei davon gestanden. D/cu