Das Oberlandesgericht hat als Nebenstrafe verordnet, dass Burger vier Monate lang kein leitendes Amt im öffentlichen Dienst bekleiden darf – im Sinne des Severino“-Gesetzes aus dem Jahr 2012. Es sieht für Betroffene den Amtsverlust vor, wenn sie wegen bestimmter Straftaten verurteilt wurden. <BR /><BR />Innerhalb von zwei Wochen muss die öffentliche Verwaltung – in Burgers Fall das Land – über das Urteil in Kenntnis gesetzt werden. Diese hätte dann – immer laut „Severino“-Gesetz – sogar den Ermessensspielraum, den Zeitraum der Suspendierung vom leitenden Amt auf bis zu acht Monate auszudehnen. <BR /><BR />Günther Burger und LiBUS-Chef Markus Silbernagl waren am 10. März 2025 am Bozner Landesgericht vom Vorwurf der Wettbewerbsstörung im Zusammenhang mit der Busausschreibung im Jahr 2018 entlastet und voll freigesprochen worden. Burger war zur Zeit der ihm angelasteten Tat noch Leiter der Abteilung Mobilität. In dem Zusammenhang war er auch angeklagt, einem Medium Unterlagen über eine Erhebung der Wettbewerbsbehörde AGCM gegen die SAD zugesteckt zu haben.<BR /><BR /> Doch das Landesgericht (Vorsitz Richter Stefan Tappeiner) hatte ihn auch von dieser Vorhaltung freigesprochen: Im Laufe des Prozesses sei klar geworden, dass das Medium besagte Dokumente schon im Vorfeld von anderer Seite erhalten hatte. Das hatte auch ein Redakteur im Zeugenstand bestätigt. Somit sei das Amtsgeheimnis zu dem Zeitpunkt gar kein Geheimnis mehr gewesen, befand das Landesgericht.<BR /><BR />Doch Staatsanwalt Igor Secco, der sechs Monate Haft für Burger beantragt hatte, hatte den Freispruch angefochten. Der Verrat von Amtsgeheimnissen sei nämlich ein Gefährdungsdelikt, betonte er. Damit der Straftatbestand erfüllt ist, reiche schon die potenzielle Gefahr eines Schadens, auch wenn er dann tatsächlich gar nicht eingetreten sei. Die stellvertretende Generalanwältin Donatella Marchesini hatte sich dieser Argumentation angeschlossen, räumte aber gestern in ihrem Plädoyer ein, dass im Nachhinein nicht eindeutig bewiesen werden könne, von welcher Seite die Unterlagen zuerst beim Medium eingetroffen seien. <BR /><BR />Was letztendlich den Ausschlag gab, dass das Oberlandesgericht (Vorsitz Richterin Silvia Monaco) den Freispruch gekippt und Burger verurteilt hat, wird sich in 90 Tagen zeigen, wenn die Begründung für das Urteil hinterlegt wird. Vorerst ist es nicht rechtskräftig – die Nebenstrafe allerdings muss sofort umgesetzt werden. Burgers Verteidiger Francesco Coran hat bereits Kassationsbeschwerde angekündigt.