Donnerstag, 9. November 2023

Berufungsverfahren: Impfpflicht am Prüfstand

Gerichtliche Nachwehen der Covid-Impfpflicht fürs Sanitätspersonal: Im Jahr 2021 hatte das Bozner Arbeitsgericht die Rekurse von 8 Krankenpflegern und einem Arzt gegen ihre Suspendierung abgewiesen, gestern fand das Berufungsverfahren statt. Vor dem Oberlandesgericht waren zahlreiche Impfgegner aufmarschiert.

Impfgegner und -skeptiker versammelten sich gestern vor dem Oberlandesgericht in Bozen. - Foto: © ANDREAS KEMENATER

Unter den Teilnehmern des Sit-in war auch der frischgebackene Landtagsabgeordnete Jürgen Wirth Anderlan (JWA), die Rekurssteller wurden von der Rechtsanwältin und Landtagsabgeordneten (Vita) Renate Holzeisen vertreten.

In erster Instanz hatten die Arbeitsrichter Eliana Marchesini und Giulio Scaramuzzino befunden, dass die Covid-Impfpflicht fürs Sanitätspersonal durch die Notwendigkeit, die Gesellschaft zu schützen, gerechtfertigt war. Doch genau das zweifelt Holzeisen an: Es sei nicht belegt, dass man, indem man sich gegen Covid impfen lässt, auch andere Personen schütze.

Aufgrund des Umfanges der vorgelegten Beweisanträge behielt sich das Gericht (Vorsitz Richterin Isabella Martin) gestern die Entscheidung vor, ob es ein Urteil aufgrund der Sach- und Rechtslage fällen oder dem Antrag der Verteidigung auf eine weitere Beweisaufnahme stattgeben wird. U.a. hatte Holzeisen beantragt, dass die E-Mail-Korrespondenz zwischen Gesundheitsministerium und italienischer Arzneimittelbehörde als Beweis aufgenommen wird.

rc

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