<BR /><BR />Grubers Verteidigerinnen Claudia Benedetti und Alessandra D'Ignazio hatten das Berufungsschwurgericht unter dem Vorsitz von Richterin Silvia Monaco zu überzeugen versucht, dass sich Sigrid Gröber alle Verletzungen bei einem Sturz zugezogen habe. Sie beantragen deshalb den Freispruch ihres Mandanten, weil die Straftat nicht vorliegt, und untergeordnet den Ausschluss der erschwerenden und die Anerkennung der allgemein mildernden Umstände. <BR /><BR />Doch die Argumente der Verteidigung überzeugten das Berufungsschwurgericht offenbar nicht: Es folgte vielmehr dem Antrag der stellvertretenden Generalanwältin Donatella Marchesini, die auf eine Bestätigung des erstinstanzlichen Urteils gepocht hatte. <BR /><BR /> Dieses war heuer im Februar im verkürzten Verfahren ergangen. Das Bozner Schwurgericht (Vorsitz Richter Stefan Tappeiner) hatte es als erwiesen angesehen, dass Gruber seine Freundin Sigrid Gröber am 18. Februar 2023 vor der Hausmeisterwohnung der Landeshotelfachschulen in Meran geschlagen und getreten habe. Dann habe er sie in der Kälte liegen gelassen. <h3> Verletzungen kämen eindeutig von Schlägen und Tritten </h3>Gröber starb noch in der Nacht im Spital. Laut Urteilsbegründung habe Rechtsmediziner Dr. Dario Raniero die Sturzthese der Verteidigung überzeugend widerlegt. Sigrid Gröbers Verletzungen seien eindeutig auf wiederholte stumpfe Gewalteinwirkung wie Schläge und Tritte zurückzuführen. Diese hätten – zusammen mit ihren Vorerkrankungen und dem langen Aufenthalt in der Kälte – schließlich zum Tod der 39-Jährigen geführt. <BR /><BR />Mit der Bestätigung des Urteils bleibt auch die Schadenersatzsumme, die das Schwurgericht Sigrid Gröbers Hinterbliebenen zugestanden hatte, aufrecht – insgesamt rund 550.000 Euro. Das gilt ebenso für die 30.000 Euro Schadenersatz ans Land, das sich erstmals in einem Fall geschlechtsspezifischer Gewalt als Nebenkläger eingelassen hatte. <BR /><BR /> Grubers Verteidigung kann gegen das Urteil noch Kassationsbeschwerde einlegen. Indes steht für Alexander Gruber am 5. Februar ein weiterer Gerichtstermin an: die Vorverhandlung wegen eines tätlichen Übergriffs auf einen Urlauber im April 2022 in Sterzing.