Wie STOL berichtet hat, hatte der Anwalt eine Regelung von 1989 ins Feld geführt, wonach Beschneidungen in Italien sogar ohne ärztliche Zulassung durchgeführt werden könnten <a href="https://www.stol.it/artikel/chronik/hausarzt-fuehrte-ueber-40-beschneidungen-an-kindern-durch-festgenommen" target="_blank" class="external-link-new-window" title="">(hier lesen Sie mehr dazu). </a><h3> „War selbst davon überzeugt, völlig legal zu handeln“</h3>De Bertolini zeigte sich gegenüber der Nachrichtenagentur ANSA überzeugt, dass die Tätigkeit des Arztes „nicht gegen unserer Rechtsordnung verstößt. Und sicherlich war er selbst davon überzeugt, völlig legal zu handeln.“