Mittwoch, 11. April 2018
Beschwerde gegen Durnwalder-Freispruch
Der „Fall Sonderfonds“ ist für Landeshauptmann a.D. Luis Durnwalder noch nicht ausgestanden. Die Generalstaatsanwaltschaft am Oberlandesgericht Trient und die Generalanwaltschaft am Bozner Oberlandesgericht haben Kassationsbeschwerde gegen seinen Freispruch vom Verdacht der Unterschlagung im Amt eingelegt.
Der „Fall Sonderfonds“ ist für Landeshauptmann a.D. Luis Durnwalder noch nicht ausgestanden. - Foto: © D