Beantragt hatte dies die Rechtsanwältin der Rekursstellerinnen, Renate Holzeisen, damit die Staatsanwaltschaft prüfen könne, ob die Verantwortlichen des Sanitätsbetriebes und des Gesundheitsministeriums fahrlässig eine Epidemie verursacht hätten. Der Richtersenat befand, dass aus der Akte nichts hervorgehe, das eine von Amts wegen zu verfolgende strafbare Handlung darstelle. Es stehe der Rekursstellerin aber frei, selbst Anzeige zu erstatten.<BR /><BR /><div class="headline"><embed id="1_headline" /></div>