Wie bereits mehrfach berichtet, hat eine damals 5-köpfige Familie – Vater und Großvater aus Süditalien, Mutter eine Einheimische und 2 Kleinkinder – im Herbst 2023 eine leerstehende Wohnung des Wohnbauinstituts aufgebrochen, das Schloss ausgetauscht und bewohnt diese seitdem illegal zum Nulltarif. <BR /><BR />Was tun? Das wurde bei einer dringlichen Sitzung am vergangenen Montagnachmittag besprochen, an der Wobi, Sozialsprengel und Gemeinde Meran plus Quästor Paolo Sartori – online zugeschaltet – teilgenommen haben. Das Ergebnis: Sobald eine vorübergehende Unterkunft für die 3 Kleinkinder und deren Mutter gefunden sei, werde die Zwangsräumung der Sozialwohnung in der Damiano-Chiesa-Straße durchgezogen. <BR /><BR /> Quästor Paolo Sartori erklärte dabei, dass die Wohnungsräumung vergangene Woche abgeblasen worden sei, weil man keine angemessene Lösung für die 3 Kleinkinder im Alter von 0 bis 6 Jahren hatte. „Es wurde aber auch klargestellt, dass diese Familie für die nächsten 5 Jahre weder ein Anrecht auf eine Wobi- noch auf eine Gemeindewohnung hat. Die widerrechtliche Wohnungsbesetzung schließt sie für 5 Jahre aus“, betont Sozialstadtrat Stefan Frötscher.<BR /><BR /><div class="img-embed"><embed id="1028598_image" /></div> <BR /><BR /><BR />Nun muss in Absprache mit der Quästur eine „angemessene Lösung für die Kinder samt Mutter sprich eine vorübergehende Unterkunft gefunden werden, dann wird die Zwangsräumung in kürzester Zeit durchgezogen“, hieß es bei der Sitzung. <BR /><BR />Es lägen mehrere Lösungen auf dem Tisch – eine Wohnung dürfte es nicht sein –, und noch gestern sollte darüber entschieden werden. „Kurz gesagt: Zuerst eine Lösung, die für die Kinder gut geht, dann wird die Räumung durchgezogen, auch um Nachahmer abzuschrecken“, so Frötscher. <BR /><BR /><div class="img-embed"><embed id="1028601_image" /></div> <BR /><BR /><BR />Es mache keinen Unterschied, ob eine zivilrichterliche Räumungsverfügung vorliege oder eben eine Räumungsverordnung von Wobi-Präsidentin Francesca Tosolini. „Der einzige Unterschied ist, dass bei einer zivilrichterlichen Verfügung auch der Gerichtsvollzieher vor Ort ist, aber die Polizei kann die Räumung trotzdem durchziehen“, betont Wobi-Direktor Willi Palfrader. <BR /><BR /> Bei der Sitzung sah man von gegenseitigen Schulzuweisungen ab. „Gemeinsam mit Gemeinde und Sozialsprengel wollen wir eine gemeinsame Strategie verfolgen und alles in Ordnung bringen. Jedenfalls soll kein Präzedenzfall geschaffen werden“, so Palfrader.