„Denn dafür braucht es eine zivilrichterliche Verfügung und die gibt es meines Wissens noch nicht“, betonte gestern einmal mehr Nicola Nettis, der Anwalt der Familie, die im Herbst die Tür einer Wobi-Wohnung in Sinich aufgebrochen hat, das Türschloss ausgetauscht und seitdem widerrechtlich und zum Nulltarif dort wohnt. <a href="https://www.stol.it/artikel/chronik/meran-familie-kapert-illegal-eine-wohnung-und-lebt-dort-zum-nulltarif" target="_blank" class="external-link-new-window" title="">(Wir haben berichtet)</a><BR /><BR />Das Wobi hatte im Oktober und Dezember strafrechtliche Eingaben gegen die Familie gemacht. „Die zivilrechtliche Räumungsklage reichen wir jetzt ein“, sagte heute Wobi-Generaldirektor Willi Palfrader auf Nachfrage. Die illegalen Wohnungsbesetzer werden für die kommenden 5 Jahre für Ansuchen um eine Wobi-Wohnung ausgeschlossen. Zudem weist Palfrader daraufhin, dass die Gemeinde Meran mit Bürgermeister Dario Dal Medico „sehr wohl avisiert worden sind. Sie wussten von der Räumung“, betont Palfrader.<BR /><BR />Die Meraner SVP-Senatorin Julia Unterberger zeigt sich hingegen gelinde gesagt verwundert über das Wobi. „Das Beantragen einer richterlichen Räumungsverfügung ist das Erste, das das Wobi hätte unternehmen müssen, sobald man im Herbst von der widerrechtlichen Wohnungsbesetzung in Kenntnis gewesen ist. Nur mit dieser kann eine Räumungsverfügung zwangsweise umgesetzt werden. Das müssen die Wobi-Anwälte doch gewusst haben“, sagt sie. Ohne richterliche Räumungsverfügung könne die Polizei nur hingehen und die Besetzer-Familie bitten, die Wohnung zu verlassen. „Handhabe für eine Zwangsräumung hat man so nicht“, unterstreicht Unterberger.