Dies muss dann laut gesamtstaatlichem Gesetz am Standesamt der jeweiligen Wohnsitzgemeinde hinterlegt werden.Gesundheitslandesrätin Martha Stocker, der Vorsitzende des Landesethikkomitees, Dr. Herbert Heidegger, sowie Gemeindenverbandspräsident Andreas Schatzer und Ärztekammer-Präsidentin Dr. Monica Oberrauch schilderten im Rahmen einer Pressekonferenz die Vorteile einer gültigen Patientenverfügung. „Darin wird verbindlich für alle Ärzte festgelegt, wie ein Patient in seiner letzten Lebensphase behandelt werden will. Als oberstes Prinzip gilt die Autonomie des Patienten“, sagte Stocker. Foto: DLife Mitentscheiden, wie das Leben zu Ende gehtViele Menschen hätten den Wunsch mitzuentscheiden, wie ihr Leben zu Ende gehen solle. „Dabei ist es auch sinnvoll, eine Vertrauensperson zu benennen, die – wenn Dinge in der Patientenverfügung unklar sein sollten – im Sinne des Patienten entscheiden kann“, so Dr. Heidegger.Ärztekammer-Präsidentin Dr. Monica Oberrauch schilderte schließlich die Vorgangsweise beim Abfassen der Verfügung in der Hausarztpraxis. „Dazu sind ein erstes Info-Gespräch, ein weiteres Beratungsgespräch und dann ein dritter Termin zur Bestätigung der Einwilligung vorgesehen“, so Dr. Oberrauch. D/lu