Die SVP-Senatorin Julia Unterberger nützt die Reform der Zivilprozessordnung, um gegen die Missachtung von Besuchstagen bei getrennten Eltern vorzugehen. <BR /><BR />Eine Geldstrafe pro missachtetem Besuchstag bei getrennten Eltern – einen entsprechenden Gesetzentwurf hatte SVP-Senatorin Julia Unterberger 2020 auf römischer Ebene eingereicht und nun im Rahmen der Reform der Zivilprozessordnung durchgesetzt. Die Bestimmung ist seit einigen Tagen in Kraft. Wie hoch der „Tagessatz“ ist, „wird von Fall zu Fall festgesetzt“, so Unterberger. Ein einheitliches „Bußgeld“ für alle Einkommensschichten wäre unsozial. <BR /><BR />Kommen Eltern nach der Trennung gut miteinander aus, gibt es keine Probleme. Doch allzu oft sind Trennungen konfliktreich – und werden auf dem Rücken der Kinder ausgetragen. Und dann, so weiß Senatorin Unterberger, können in Sachen Besuchszeiten „noch so detaillierte gerichtliche Regelungen nicht genügen“. <BR /><BR /><embed id="dtext86-55055709_quote" /><BR /><BR /> Es komme oft vor, dass sich ein Elternteil schlicht nicht an die Regelungen halte – was zum Nachteil der Minderjährigen gereichen könne. „Gegenüber Eltern, die die gerichtliche Verfügung nicht einhalten und die Umgangsrechte des anderen Elternteils mit den Kindern vereiteln, sind die Gerichte oft machtlos“, erläutert Unterberger die bisherige Situation. <BR /><BR />Zwar habe es auch bisher für das benachteiligte Elternteil die Möglichkeit gegeben, vor Gericht Sanktionen – u.a. auch Schadenersatz – zu beantragen. Aber oftmals hätten es Gerichte zunächst bei einer Ermahnung belassen. Die habe aber in der Praxis keine Auswirkung auf den Elternteil, der gegen die Regeln verstoßen habe. Und auch die anderen Sanktionsmöglichkeiten wie etwa der Widerruf des gemeinsamen Sorgerechtes hätten sich als nicht ausreichende Mittel zur Abschreckung erwiesen. <h3> Bisher half nur der Anwalt</h3>Der Elternteil, der den Kürzeren zieht, musste bislang, um eine wirksamere Strafe zu erzielen, also zumeist erneut zum Anwalt und ein erneutes Verfahren anstrengen – mit entsprechenden Kosten. <BR /><BR />„Jetzt haben die Gerichte die Möglichkeit, eine Geldbuße für jeden Tag, an dem die Verfügung nicht eingehalten wird, aufzuerlegen. Das könnte eine wirksame Maßnahme gegen die unverantwortliche Behinderung der Besuchsrechte durch einen Elternteil sein“, erläutert Senatorin Unterberger ihre Initiative – mit der sie Erfolg hatte. <BR />Jetzt, so die SVP-Mandatarin, sei es wichtig, dass Richter und Anwälte „diese neue Norm zur Kenntnis nehmen und auch von ihr Gebrauch machen“.<BR />