Die Reform der indirekten Rückvergütung erfolgte auf Veranlassung von Gesundheitslandesrat Dr. Richard Theiner.Die Rückvergütung kann aber nur jemand in Anspruch nehmen, der nicht privat krankenversichert ist. Sie ist an eine Einkommenshöchstgrenze gekoppelt. „Diese ist aber so bemessen, dass der Mittelstand nicht ausgeschlossen ist“, verweist Landesrat Theiner auf die soziale Ausrichtung des neuen Landesgesetzes. Bis zu einem Jahreseinkommen gemäß EEVE-Berechnung von netto 47.000 Euro für eine Einzelperson und 97.000 Euro für eine vierköpfige Familie ist man innerhalb der Bemessungsgrenzen. Kommt die private Krankenversicherung nicht für den gesamten Kostenbetrag einer Behandlung auf, dann bekommt der Antragsteller den Fehlbetrag bis zur Höhe des staatlichen Regelsatzes erstattet. Mit den neuen Bestimmungen könne die öffentliche Hand durchschnittlich eine Million Euro pro Jahr einsparen, haben die Experten im Ressort von Gesundheitslandesrat Theiner berechnet.Außerdem sollen die beiden nicht vertragsgebundenen Kliniken im Lande, der Marienklinik in Bozen und der Klinik Sankt Anna in Meran, gestärkt werden, da das Land im Jahresdurchschnitt 6,5 Millionen Euro an Rückvergütungen für privat erbrachte Klinikleistungen ausgibt.