Eigentlich hatte sie den Platz bei der Tagesmutter schon fest reserviert – und jetzt das. „Die Tagesmutter hat mir mitgeteilt, dass sie ihre Tätigkeit ab sofort einstellt. Sie schafft die Arbeit nicht mehr. Dafür habe ich vollstes Verständnis. Doch in meiner Wohnsitzgemeinde gibt es nun keine einzige Betreuungsmöglichkeit mehr für Kleinkinder“, klagt Sylvia P. <BR /><BR />Und sie versteht die Welt nicht mehr: Heißt es nicht, die Gemeinden müssen etwas zur Verfügung stellen? Und was passiert eigentlich, wenn sie das nicht tun? Dabei heißt es doch auf der anderen Seite immer, Mütter sollten wieder arbeiten gehen, schon der Rente wegen. „Und dann wird man so alleine gelassen“, ärgert sie sich. <BR /><BR />Mit ihrem Anliegen hat sie sich an die Team K-Abgeordnete Maria Elisabeth Rieder gewandt. Und sie ist bei Weitem nicht die einzige: „Gerade in letzter Zeit erreichen mich immer wieder Anrufe von jungen Müttern, die keinen Kinderbetreuungsplatz bekommen und so nicht arbeiten gehen können. In großen Gemeinden gibt es lange Wartelisten, in einigen noch immer kein Plätze, obwohl vorgeschrieben.“ <h3> Thema im Landtag</h3>Denn zum einen muss – laut eines Beschlusses der Landesregierung aus dem Jahr 2019 – jede Gemeinde ihren Bedarf an Kleinkinderbetreuungsplätzen ermitteln und für mindestens 15 Prozent der Kinder von 0 bis 3 Jahren einen Betreuungsplatz garantieren. Zudem hat sich Südtirol mit der Unterzeichnung der europäischen Gleichstellungscharta verpflichtet, Kinderbetreuung priorisiert zu behandeln und ausreichend Plätze bereitzustellen. Theoretisch müssten säumige Gemeinden bei der Gemeindenfinanzierung Abzüge bekommen. „Praktisch findet das aber nicht statt“, weiß Rieder. <BR /><BR />Mit einem Beschlussantrag zum Thema, der demnächst im Landtag behandelt wird, will sie daher die Landesregierung verpflichten, bei diesen säumigen Gemeinden die vorgesehene Reduzierung auch anzuwenden. Zudem sollen die Gemeinden über im Gleichstellungsplan vorgesehene Maßnahmen informiert und bei der Umsetzung unterstützt werden. Eine regelmäßige Bedarfserhebung sollte verpflichtend sein. Und zuletzt sieht der Antrag vor, das Recht auf einen Kleinkinderbetreuungsplatz festzuschreiben. <BR /><BR />„Es kann nicht sein, dass junge Mütter nicht in ihren Beruf zurückkehren können, weil sie keinen Kinderbetreuungsplatz bekommen. Hier sind die Gemeinden und das Land in die Pflicht zu nehmen“, findet sie.<BR />* Name von der Redaktion geändert