Die Ermittlungen der Finanzpolizei in Padua gegen eine mutmaßliche Betrüger- und Erpressergruppe sind abgeschlossen. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft soll die Bande mehr als 1.200 ältere Frauen in ganz Italien mit dubiosen Haustürgeschäften geschädigt haben. Gegen sechs Verdächtige wurde nun Anklage beantragt.<BR /><BR />Den Ermittlungen zufolge hatte die Gruppe ihren Schwerpunkt im Raum Padua, war jedoch landesweit aktiv – auch in Südtirol. Die Beschuldigten sollen gezielt alleinlebende Seniorinnen, Hausfrauen und Pensionistinnen aufgesucht und sie mit erfundenen vertraglichen Verpflichtungen zum Kauf stark überteuerter Haushaltsprodukte bewegt haben.<h3> Wer den Kauf ablehnte, soll eingeschüchtert worden sein</h3>Zum Angebot gehörten unter anderem Matratzen, Kochgeschirr, Bügeleisen, Sessel und Magnettherapiegeräte. Für die Waren wurden Preise zwischen 5.000 und 7.000 Euro verlangt. Die Finanzierung erfolgte in vielen Fällen über Konsumkredite.<BR /><BR />Wer den Kauf ablehnte, soll laut den Ermittlern mit rechtlichen Konsequenzen eingeschüchtert worden sein. Teilweise erhöhten die Verdächtigen den Druck zusätzlich durch fingierte Telefonanrufe. In einigen Fällen suchten sie die Opfer später erneut auf, um weitere Verkäufe durchzusetzen.<h3> Behörden beschlagnahmten Vermögenswerte im Wert von rund 2,5 Millionen Euro</h3>Insgesamt identifizierten die Ermittler mehr als 1.200 mutmaßliche Geschädigte in zahlreichen italienischen Provinzen, darunter auch in Bozen. Durch Preisaufschläge von bis zu 800 Prozent sowie Provisionen aus den Finanzierungen soll die Gruppe Millionengewinne erzielt haben.<BR /><BR />Bereits im Jänner waren gegen fünf Verdächtige richterliche Maßnahmen verhängt worden. Zudem beschlagnahmten die Behörden Vermögenswerte im Wert von rund 2,5 Millionen Euro, darunter Immobilien, Luxusuhren, Schmuck und hochwertige Fahrzeuge.<BR /><BR />Ausgangspunkt der Ermittlungen waren erhebliche Diskrepanzen zwischen den offiziell gemeldeten Einkünften der Verdächtigen und ihrem auffällig luxuriösen Lebensstil. Für alle Beschuldigten gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung.