Die Entscheidung des Höchstgerichts (19413/13) hatte ein 27-jähriger Mann aus dem Trentino verlangt. Er war in betrunkenem Zustand auf seinem Fahrrad erwischt worden – über 1,5 Promille Alkohol sollen in seinem Blut festgestellt worden sein.Er stimmte zu, den Fall in einem gerichtlichen Vergleich abzuhandeln. Allerdings war er dabei neben der Geldstrafe auch zu einer Nebenstrafe verdonnert worden: Ihm sollte der Führerschein entzogen werden.Kein FührerscheinentzugEr legte Kassationsbeschwerde ein. Am 6. Mai wurde das Urteil hinterlegt: Der Mann aus Trient bekam Recht, die Nebenstrafe kommt nicht zur Anwendung.Laut Kassation sei es zwar auf jeden Fall eine Straftat, sich betrunken aufs Fahrrad zu setzen und müsse daher in entsprechendem Maße geahndet werden. Allerdings könne einem Radfahrer kein (Auto-)Führerschein entzogen werden.uli/D________________________________________________________________________________Lesen Sie den vollständigen Artikel in der Freitagausgabe der Tageszeitung „Dolomiten“.