<BR /><BR />Der Vorfall hatte sich kürzlich in Bozen in der Buslinie 3 der SASA auf der Höhe der Nicolò-Rasmo-Straße ereignet. Der Busfahrer hatte die Carabinieri alarmiert, weil ein 30-jähriger Mann offenbar betrunken gewesen sei und ärztliche Hilfe benötigt hätte.<BR /><BR />Der im Emilia-Romagna wohnhafte Mann wurde daraufhin in das Bozner Krankenhaus gebracht und kurze Zeit später wieder entlassen.<BR /><BR />Bei der anschließenden Kontrolle stellte sich heraus, dass der Mann gegenüber den Beamten falsche Angaben zu seiner Identität gemacht hatte – er soll einen erfundenen Vor- und Nachnamen angegeben haben.<h3> Hätte in Emilia-Romagna im Hausarrest sein sollen</h3>Den Carabinieri gelang es in der Folge, seine wahre Identität abzuklären. Demnach stand er in der Emilia-Romagna unter Hausarrest und hätte sich gar nicht in Bozen aufhalten dürfen.<BR /><BR />Nach den Erhebungen der Behörden wurde der 30-Jährige auf freiem Fuß wegen Ausbruch (Art. 385 StGB), und unwahrer Bestätigung seiner Identität (Art. 495. StGB) angezeigt.