Selbst die Staatsanwältin sprach von einem tragischen Vorfall. Bereits mehrfach hatten andere Gäste den lästigen Mann, der auch gegenüber einigen Frauen aufdringlich geworden war, zum Gehen bewegen wollen. Doch kaum hatten sie ihn ums Eck begleitet, tauchte er wieder auf.„Da habe ich zu ihm gesagt, er soll bitte gehen, und ihm mit beiden Händen einen Stoß gegen die Brust versetzt”, erzählte der unbescholtene Angeklagte der Richterin. „Nie hätte ich damit gerechnet, dass das passiert.” Er habe sofort gemerkt, dass der unerwartete Sturz des Pensionisten fatale Folgen hatte. Der Angeklagte, er hatte ebenfalls Alkohol konsumiert, alarmierte sofort die Rettung, leistete mit den anderen Zeugen Erste Hilfe und gab gegenüber der Polizei sofort alles zu.Laut dem medizinischen Gutachter konnten die Neurologen dem 69-Jährigen, der ansonsten noch in guter körperlicher Verfassung war, nicht mehr helfen. Nachdem er flach mit dem Hinterkopf auf den Beton geprallt war, starb der Mann an einem Schädel-Hirn-Trauma.Der Schöffensenat entschied nach kurzer Beratung bei einem Strafrahmen von einem bis zehn Jahren für Körperverletzung mit Todesfolge auf 18 Monate, die auch drei Jahre bedingt nachgesehen werden. Die Richterin fand nur Milderungs-, aber keine Erschwernisgründe. Doch der Gesetzgeber habe nun mal den Maßstab gesetzt, dass der Durchschnittsmensch vorauszusehen hat, dass so etwas bei einem Stoß gegen einen Betrunkenen im schlimmsten Fall passieren kann. „Man muss bedenken, dieser Mensch ist zu Tode gekommen, auch wenn Sie es nicht wollten.” Sowohl der 38-Jährige als auch die Staatsanwaltschaft nahmen das Urteil an, es ist bereits rechtskräftig.apa