<BR /><BR />Vor Ort eingetroffen, sah die Streifeneinheit der Polizei sofort die fünf Männer, wegen denen die Notrufe eingegangen waren. Sie hätten sich laut Aussendung der Quästur gegenseitig getreten und geschlagen.<BR /><BR />Einer der Männer habe scheinbar bewusstlos am Boden gelegen und sei weiter von den anderen getreten worden. Auch ins Gesicht, weshalb er eine Fraktur der Nasenscheidewand erlitt.<BR /><BR />Angesichts der Schwere des Vorfalls und der Tatsache, dass die Männer trotz Anwesenheit der Polizei nicht von ihrem aggressiven Verhalten abließen, riefen die Ordnungshüter weitere Einsatzkräfte zur Unterstützung.<h3> Staatspolizei, Carabinieri und Stadtpolizei vor Ort </h3>Nur dank des massiven Eingreifens von Staatspolizei, Carabinieri und Stadtpolizei sei es möglich gewesen, die Beteiligten zu trennen. Sie wiesen alle blaue Flecken und Wunden an verschiedenen Körperteilen auf, die bei der Auseinandersetzung entstanden waren.<BR /><BR /> Einer von ihnen hatte eine große Schnittwunde an der Stirn. Diese soll ihm laut Quästur mit einem Messer zugefügt worden sein. Das Messer soll einer der Festgenommenen benutzt haben. Es sei in der Nähe auf dem Boden gefunden worden. <h3> Alle Beteiligten sind mehrfach vorbestraft</h3>Bei den fünf Beteiligten handelt es sich um Marokkaner im Alter zwischen 21 und 28 Jahren. Alle sind mehrfach vorbestraft und genießen den internationalen Schutzstatus.<BR /><BR />Sie seien alle erst seit kurzem in Südtirol und in verschiedenen Kältenotfallzentren im Land untergebracht. Die fünf Männer wurden zunächst von Krankenwagen in die Notaufnahme des Bozner Krankenhauses gebracht.<BR /><BR />Von dort aus wurden dann vier von ihnen in die Quästur gebracht und dort identifiziert. Der Fünfte wurde aufgrund seines schlechten Zustandes stationär im Krankenhaus aufgenommen. Die Ärzte enthalten sich einer Prognose.<h3> Messer erschwert Tatbestand </h3>Nach Abschluss der Erhebungen wurden alle Beteiligten verhaftet und der Staatsanwaltschaft zur Verfügung gestellt. Vor Gericht werden sie sich wegen Schlägerei (Art. 588 StGB) verantworten müssen. Dazu kommt der erschwerende Umstand, dass ein Messer im Spiel gewesen sein soll.<BR /><BR />Weiters kommt bei einigen von ihnen noch der Straftatbestand der Widerstand gegen Amtspersonen hinzu, da sie versucht haben sollen sich zu wehren, als die Beamten Fotos von ihnen machten.<BR /><BR />Aufgrund der Schwere der Vergehen hat Quästor Paolo Sartori umgehend ein Ansuchen gestellt, um den Männern den internationalen Schutzstatus aberkennen zu lassen und ihnen anschließend Ausweisbeschlüsse auszustellen, die nach ihrer Freilassung in Kraft treten sollen.