<BR />Die Lage ist mehr als verzwickt. Wie berichtet, hat der Staatsrat Anfang November eine Neubewertung des Angebotes der Unionbau angeordnet, woraufhin diese herabgestuft und die bisher zweitgereihte Bietergemeinschaft Gasser/Ploner zum Wettbewerbssieger ernannt worden ist. Gegen das Urteil des Staatsrates hat die nun unterlegene Unionbau Rekurs beim Kassationsgericht eingereicht, ebenso gegen die neue Entscheidung der Bewertungskommission. Das Gericht wird aber auch von der Bietergemeinschaft Gasser/Ploner bemüht. Sie wirft der Gemeinde Rasen-Antholz Säumigkeit vor, weil sie – aufgrund eines noch bestehenden Vertrages mit der Unionbau, den der Staatsrat im November nicht aufgehoben hatte – noch keinen neuen Vertrag für die Bietergemeinschaft aufgesetzt hat, diese also die Baustelle am Biathlonzentrum bisher nicht übernehmen konnte.<BR /><BR /><div class="img-embed"><embed id="1002380_image" /></div> <BR />Dem vorausgegangen war eine eingehende Prüfung der neuen Sachlage durch die Verfahrensverantwortliche in der Person der Gemeindesekretärin, erklärt Bürgermeister Thomas Schuster. Zu klären war die weitere Vorgangsweise bzw. die praktische Umsetzbarkeit des Urteils des Staatsrates mit darauffolgender Neubewertung eines Angebotes, zumal die Unionbau einen guten Teil der Arbeiten am Biathlonzentrum bereits abgeschlossen hat und das Bauende für Oktober diesen Jahres vorgesehen ist.<h3> „Baufirmen-Wechsel nicht mehr möglich“</h3> „Nach Sichtung von Gutachten und Gesetzen ist die Verfahrensverantwortliche zum Schluss gekommen, dass aufgrund des Baufortschrittes und der technisch schwierigen Umsetzbarkeit eine Übernahme der Baustelle durch den neuen Wettbewerbssieger ein zu großes Risiko für den Fortgang der Arbeiten wäre“, fasst Schuster zusammen. Dabei beruft man sich auf ein staatliches Dekret, wonach bei bestimmten Bauwerken von strategischer Bedeutung in derartigen Fällen keine Übergabe der Arbeiten stattfinden muss, sondern eine Baufirma die Arbeiten fertigstellen kann und die andere dafür entschädigt wird. Die „strategische Bedeutung“ ergebe sich dadurch, dass der Ausbau des Biathlonzentrums zum Bauprogramm für Olympia 2026 gehört, es also als notwendig, unverzichtbar und dringlich eingestuft worden ist und PNRR-Maßnahmen damit verbunden sind, so die Argumentation. <BR /><BR /><BR /><div class="img-embed"><embed id="1002383_image" /></div> Ob diese gesetzliche Möglichkeit im konkreten Fall des Biathlonzentrums anwendbar ist, wird der Staatsrat bereits am Donnerstag dieser Woche prüfen. Die Bietergemeinschaft Gasser/Ploner hat nämlich auch diese Verfügung der Verfahrensverantwortlichen neben der Säumigkeit der Gemeinde beanstandet. <BR />Ein möglicher zu zahlender Schadenersatz würde jedenfalls aus der Projektsumme bestritten, erklärt der Bürgermeister. Bekanntlich handelt es sich in Summe um geplante Investitionen in Höhe von rund 50 Millionen Euro, die über eine Staat-Land-Finanzierung gedeckt sind.<BR />