Für 32.500 Öffentlich Bedienstete hat das lange Warten bald ein Ende. Im Eilverfahren haben Verhandlungsagentur und Gewerkschaften am Dienstagabend ihre Unterschrift unter den wirtschaftlichen Teil des Bereichsübergreifenden Kollektivvertrages (BÜKV) gesetzt. <BR /><BR />Damit steht jetzt der Einmalzahlung des Inflationsausgleiches für die Jahre 2019-21 sowie dem Vorschuss für 2022-24 nichts mehr im Weg. <BR /><BR />Die Meldung hatte 3 Wochen vor den Landtagswahlen eingeschlagen wie eine Bombe. Die Landesprüfstelle hatte zum bereits unterschriftsreifen BÜKV Zweifel angemeldet. Die Folge: Nichts wurde es aus der Auszahlung der Rückstände für die Bediensteten von Land, Sanität, Bezirksgemeinschafen, Gemeinden usw. mit dem Oktober-Gehalt. Dabei war der Vorvertrag bereits im August von der Verhandlungsagentur und den Gewerkschaften unterzeichnet worden.<BR /><BR /><div class="img-embed"><embed id="958963_image" /></div> <BR /><BR />Nachdem 2 Wochen vor den Landtagswahlen alle Zweifel ausgeräumt worden waren, musste der Vertragsentwurf als erster seiner Art dem Rechnungshof zur Kontrolle übermittelt werden. Und dort wurde das Papier auf Herz und Nieren überprüft, jede Menge an zusätzlichen Daten und Zahlen angefordert. <BR /><BR />Am späten Dienstagnachmittag dann endlich das OK durch den Rechnungshof, dass der Vertrag in der vorliegenden Form unterzeichnet werden könne. 2 Stunden später setzten dann Vertragsagentur und Gewerkschaften ihre Unterschrift unter den wirtschaftlichen Teil des BÜKV und damit ein Ende unter ein über ein Jahr lang dauerndes Tauziehen um den Bereichsübergreifenden Kollektivvertrag.<h3> Insgesamt 208 Millionen Euro</h3>Damit ist jetzt kurz vor knapp doch alles so weit, dass die insgesamt knapp 208 Millionen Euro an die öffentlich Bediensteten ausbezahlt werden können. Damit darf sich der oder die Einzelne je nach Einstufung auf eine Nachzahlung von bis zu 5500 Euro brutto freuen. „Nun hängt es nur mehr an den Gehaltsämtern, den gestern im Amtsblatt der Region veröffentlichten Vertrag umzusetzen und die Gelder mit dem Novembergehalt auszubezahlen“, sagt Karin Wellenzohn vom ASGB.<BR /><BR /> Von einer Lohnerhöhung für die Öffentlich Bediensteten könne allerdings keine Rede sein, handle es sich bei der Einmalzahlung doch nur um den zustehenden Inflationsausgleich.<BR /><BR />Mit im BÜKV dabei sind auch die Landeslehrer an Musik-, Hauswirtschafts- und Berufsschulen. Ihnen winken nun 4000 Euro extra in der Lohntüte. Ganz anders die 10.600 Lehrpersonen an den Schulen staatlicher Art.<BR /><BR /> Für sie braucht es bekanntlich einen eigenen Vertrag. Der liegt derzeit noch beim Rechnungshof zur Überprüfung vor. Sollte der auch für diesen Vertrag grünes Licht geben, dürften diese Lehrpersonen mit dem Dezembergehalt die Inflationsanpassung bekommen – sozusagen auf den allerletzten Drücker.<BR />