Mit dem Haushaltsgesetz 2023 hat die Regierung den so genannten „Möbelbonus“ verlängert – mit einigen wichtigen Abänderungen. <BR /><BR />Die Agentur der Einnahmen hat kürzlich einen Leitfaden für den Bonus veröffentlicht, den der Staat für den Kauf von Möbel und elektrischen Haushaltsgeräten vergibt. Eine wichtige Neuerung: Für das Jahr 2022 war ein Höchstbetrag von 10.000 Euro vorgesehen, für das laufende Jahr sind maximal <b>8000 Euro</b> zu haben. <BR /><BR />Die wichtigste Voraussetzung ist, dass in einem Haus oder einer Wohnung eine <b>Renovierung (Wiedergewinnungsarbeiten)</b> durchgeführt werden. Wer mehrere Wohnungen besitzt und auf Vordermann bringt, kann den Bonus für jede einzelne Wohneinheit erhalten. Wichtig ist, dass die Arbeiten mit den Richtlinien der Agentur für Einnahmen übereinstimmen und so zum Bezug des Bonus berechtigen. <h3> Steuerguthaben für 10 Jahre</h3>Dieser kommt dann freilich nicht als Überweisung aufs Bankkonto, sondern besteht in einem <b>Steuerguthaben</b>. Dieses erhält nur, wer auch die Wiedergewinnungsarbeiten für Haus oder Wohnung bezahlt hat. Eine Ausnahme gilt bei gemeinschaftlichen Räumen in Mehrfamilienhäuser, wo sich die Besitzerinnen und Besitzer den Bonus aufteilen. Auf der Steuererklärung können 50 Prozent der Ausgaben für Möbel und Elektrogeräten über einen IRPEF-Abzug innerhalb von 10 Jahren zurückgefordert werden können, maximal 8000 Euro. <BR /><BR />Den Bonus gibt es für 2 Kategorien von Anschaffungen. Einmal sind es <b>Möbel</b>, und dabei ist die Bandbreite erfreulich groß: Der Staat steuert zum Beispiel beim Kauf von Betten, Schränken, Bücherregalen, Schreibtischen, Tischen, Stühlen, Komoden, Matratzen, Couch und sogar Beleuchtung wie der Stehlampe etwas bei.<BR /><BR />Ganz schön was aussuchen können sich die Bewohnerinnen und Bewohner auch beim Bonus für <b>Elektrogeräte</b>. Hier wird aber nur der Kauf von energiesparenden und damit umweltfreundlichen Helfern belohnt. Backöfen und Mikrowellen-Geräten müssen in der Energieklasse A arbeiten, für Waschmaschinen, Wäschetrockner und Geschirrspüler gilt die Klasse E, der Kühlschrank und die Tiefkühltruhe müssen die Klasse F erfüllen. <BR /><BR />Ebenso zu beachten ist, dass die Möbel und Elektrogeräte nicht vor, sondern erst <b>nach Beginn der Wiedergewinnungsarbeiten</b> gekauft werden. Wer mit Bargeld oder Scheck bezahlt, geht beim Bonus leer aus. Für die Förderung anerkannt werden nur Bezahlung mit Überweisung oder Kreditkarte.