Landtagspräsident Schuler mahnt zu einer Gesetzesreform an. Von einer „Extrawurst“ für Spitzenkandidaten, die keiner Kostengrenze mehr unterliegen sollen, hält Deeg aber nichts. <BR /><BR />Es war die Polit-Bombe des Jänners 2025: Weil Waltraud Deeg 2023 im Wahlkampf 10.126 Euro für einen Werbebrief an Senioren nicht in ihrer Wahlkampfkosten-Erklärung für den Landtag angegeben hatte, vergatterte sie das Landtagspräsidium mit 20.252 Euro zum Doppelten an Bußgeld. Der Fall war der Prüfstelle des Landtags ins Auge gestochen, weil Deeg (und der verstorbene Abgeordnete Helmuth Renzler) genau denselben Betrag von 10.553,34 Euro als „Spende“ an die SVP überwiesen hatten, mit dem sich der Seniorenbrief zu Buche geschlagen hatte, den in einem ersten Schritt die Partei bezahlt hatte. Deshalb, so die Prüfstelle, sei die Ausgabe Deeg anzurechnen. Im Prüfbericht wird zudem auf eine „besondere Handhabung der Parteienwerbung durch die SVP“ verwiesen. Mehrere Wahlkampfinitiativen, an denen zwei oder mehrere Kandidaten beteiligt waren, seien „in einem ersten Schritt von der SVP übernommen, dann aber von den Kandidaten als Spende an die Partei zurückbezahlt“ worden.<h3> Deeg legte Rekurs ein</h3>Gegen die Strafe legte Deeg Rekurs ein. Das Landesgericht bestätigte dieser Tage die vom Landtagspräsidium verhängte Zahlung und verdonnerte Deeg zudem zur Übernahme der Gerichtskosten von 5000 Euro.<BR /><BR />Landtagspräsident Arnold Schuler drängt nun auf eine Änderung der Wahlkampfkostenregelung. Spitzenkandidaten wie der Landeshauptmann sollten keinerlei Limit mehr unterliegen, alle anderen hingegen strenger als bisher. Gruppenwerbung solle nur mehr über die Parteien abgerechnet werden können, wenn „alle“ Kandidaten aufscheinen. <h3> Deeg werde Strafe zahlen</h3>„Mir ging es in erster Linie um Rechtssicherheit, da die Prüfstelle die Dinge anders interpretiert hat, als in vielen Wahlgängen zuvor.“ Wurden Gruppenwerbungen von einer Partei bezahlt, seien sie stets der Partei und nicht der Person angelastet worden, sagt Deeg. „Wenn man sich nicht auf Gesetz, ein Rechtsgutachten, das die Partei eingeholt hat, und die gängige Praxis verlassen kann, worauf dann?“, so Deeg. Sie werde nun die Strafe zahlen, prüfe aber zeitgleich, ob ein weiterer Rekurs sinnvoll sei. Im Verfahren habe sie die Offenlegung der Wahlkampfausgaben aller Parteien gefordert, aber nicht bekommen. Auch der Landtag habe die Einsicht verwehrt.<h3> „Recht muss für alle gleich sein“</h3>Von ihrer Partei erwartet sich Deeg nun eine Klärung für die Zukunft, denn immerhin seien die Mandatare deren größte Finanziers – auch im Wahlkampf. Von „Extrawürsten“ und Ausnahmen, wie sie Präsident Schuler für die Spitzenkandidaten vorschlägt, hält SVP-Vizeobfrau Deeg wenig. „Recht muss für alle gleich sein“, so Deeg. Die Position des Spitzenkandidaten existiert derzeit im Wahlrecht nicht, der Landeshauptmann werde in Südtirol nicht direkt gewählt. „Wer das Wahlrecht vor langer Zeit gemacht hat, hat sich etwas dabei gedacht“, so Deeg. Vermischungen brächten nur „pasticci“ und von denen habe man vom Hunde-DNA bis zum Bettenstopp derzeit schon genug, meint Deeg.<h3> Fünf Fragen an Landtagspräsident Arnold Schuler</h3><b>Herr Schuler, das Gericht hat die vom Landtagspräsidium verhängte Strafe für Waltraud Deeg wegen Überschreitung des Wahlkampfkostenlimits bestätigt. Zufrieden?</b><BR />Arnold Schuler: Wir hatten keine andere Wahl. Die Prüfstelle hat auch aufgrund einer Übereinstimmung der Beträge festgestellt, dass die Ausgaben nicht als Spenden an die Partei, sondern als individuelle Wahlkampfausgabe anzugeben gewesen wären. <BR /><BR /><b>Deeg hat es getroffen, zuvor ist der Landeshauptmann nur wegen Verjährung an einer viel höheren Strafe vorbeigeschrammt. Sie mahnen seit Monaten an, dass das Wahlgesetz anzupassen ist. Tut sich da etwas?</b><BR />Schuler: Die Regelung zu den Wahlkampfkosten ist dringend anzupassen, sonst kommt es immer wieder zu Problemen, wenn Mandatare auch in gutem Glauben anders handeln. Meine Vorschläge liegen bereits auf dem Tisch.<BR /><BR /><b>Die da wären?</b><BR />Schuler: Alle Spitzenkandidaten sollen keinem Limit mehr unterliegen. Jede Partei und Bewegung wirbt mit ihrem Frontmann oder ihrer Frontfrau. Dies umso mehr, als es immer mehr in Richtung von Listen geht, die an einem einzigen Namen hängen.<BR /><BR /><b>Und was ist mit der Gruppenwerbung?</b><BR />Schuler: Für mich gibt es da nur eine Lösung, die nicht wieder für Probleme sorgt. Als Parteienwerbung kann künftig nur mehr Werbung gelten, auf der alle Kandidaten abgebildet sind. Trifft dies nicht zu und es sind nur drei oder vier, so sind die Ausgaben jedem einzelnen Kandidaten zuzurechnen.<BR /><BR /><b>Die SVP hat es mit dem neuen Wahlgesetz nicht eilig.</b><BR />Schuler: Diesen Punkt zu klären, ginge schnell.