<b>Von Johannes Vötter</b><BR /><BR />Ob im fernen Sizilien, im schon etwas näheren Rom oder immer häufiger im norditalienischen Raum: „Fake-Unfälle“ – also simulierte kleinere Blechschäden, mit dem Ziel und Zweck, den Schadenersatz möglichst rasch in Bargeld abzugreifen – sind längst nicht nur in beliebten Mittelmeer-Urlaubsorten an der Tagesordnung. <BR /><BR />Immer wieder schaffen es Meldungen darüber in staatsweite Nachrichtensendungen sowie Online-Berichterstattung. Nicht zuletzt von Verbraucherschutz-Seite bzw. in gängigen Automobilzeitungen fanden sich letzthin erneut aufklärende Warnungen diesbezüglich. Auch weil in Zeiten steigender (Kfz-)Versicherungskosten die Verlockung groß ist. Nämlich vielleicht doch etwas zu sparen, sollte man offenbar einen kleinen Blechschaden verursacht haben, und der vorgeschlagene „Amichevole“ augenzwinkernd die schnellere Lösung verspricht. <BR /><BR />Aber Vorsicht! Es kann vorkommen, dass die ganze Geschichte nur ein dreister „Fake“ ist – und die Opfer also für nichts und wieder nichts blechen. Umso wichtiger ist es, die gängigen Tricks der Betrüger zu kennen. <h3> Ist der Unfall nur simuliert? So erkennen Sie den Versuch</h3><b>Trick 1</b> Es „kracht“ – obwohl alles frei war – beim Ausparken, offenbar hinten. Dann steht auch schon eine Person vor einem und verweist lauthals auf den (kleineren) Schaden am anderen Fahrzeug, den Sie nun verursacht haben sollen. Auch auf Ihrem Fahrzeug ist plötzlich ein „Kraler“ zu sehen, der aber nicht wirklich mit der Gegenseite korrespondiert. Denn a) war der eine Schaden schon da und b) hat der Täter einen Stein oder etwa Ähnliches unbeobachtet gegen Ihr Auto geworfen. <BR /><BR /><b>Trick 2</b> Sie überholen ein Auto, da „kracht's“ plötzlich seitlich. Nachdem beide Pkw angehalten haben, heißt es, Sie hätten soeben einen der Seitenspiegel kaputtgefahren. Aber auch hier war der andere Wagen bereits präpariert, wurde nur ein Stein oder Ähnliches gegen Ihr Auto geworfen – und stimmen die Schäden bei genauerer Kontrolle nicht wirklich überein.<BR /><BR /><b>Trick 3</b>  In diesem Fall werden Sie ebenso von einem Fahrzeughalter plötzlich aufgehalten, der vorgibt, Ihrerseits „gestreift“ worden zu sein. Währenddessen macht eine dritte Person unbemerkt in den Lack ihres Pkw einen Fleck. Meist lässt sich dieser abwischen, war mit Farbstift gemacht.<BR /><BR /><b>Trick 4 </b>Der ist besonders fies: Angeblich haben Sie einen Fußgänger angefahren, was sogar ein „Zeuge“ bestätigt. Aber mit ein paar hundert Euro ist der Verletzungsgrad auf Fußballerniveau wie durch ein Wunder plötzlich „halb so schlimm“. Vor allem wenn man einen Notruf absetzen will.<h3> Wie oft kommt das wirklich auch hierzulande vor?</h3>Eine Antwort darauf liefert Fabrizio Piras, Kommandant der Stadtpolizei Bozen, die bei Unfällen im Straßenverkehr allzeit einsatzbereit ist. Nicht zuletzt, wenn es sich um Unfälle mit wirklich Verletzten handelt oder es zur Abklärung der Schuldfrage einer behördlichen Aufnahme bedarf. Piras ist aus Bozen oder anderorts im Land kein Fake-Unfall bekannt, sehr wohl aber aus dem Trentino: „Häufig wird so etwas gar nicht gemeldet.“ <BR /><BR /><div class="img-embed"><embed id="1129869_image" /></div> <BR /><BR />Wobei aber genau dies der beste Weg wäre, um potenzielle Betrüger abzuschrecken: „Scheuen Sie sich nicht, die Ordnungshüter einzuschalten! Vor allem in Situationen, die bedrohlich und hinderlich scheinen – für einen selbst, andere Verkehrsteilnehmer bzw. die Mobilität generell. Nur weil wir gerufen werden, werden nicht automatisch Strafen ausgestellt.“ Dies nämlich geschehe nur bei tatsächlich nachweisbaren Vergehen gegen die Straßenverkehrsordnung, so Piras, der noch ein Wort zu Dashcams als Beweismittel findet: „Deren Aufnahmen sind nur dann von Belang, wenn sie bei den Ermittlungen eindeutig zur Aufklärung des Unfallhergangs beitragen.“ <BR /><h3> So vermeiden Sie es, hinters Licht geführt zu werden</h3>Ruhe bewahren, sich nicht unter Druck setzen lassen. Das ist laut Ordnungshütern immer die oberste Grundregel im Schadensfall. Sei es bei echten Bagatellschäden wie auch, um allfälligen Betrugsversuchen zu entgehen. Sichern Sie den Unfallort der geltenden Straßenverkehrsordnung entsprechend und bestehen darauf, den <?SchriftArt SchriftArt="DINPro-Bold" SchriftStil="1"> „Europäischen Unfallbericht“<?_SchriftArt> gemeinsam auszufüllen. Selbst nach <BR />der Meldung bei der eigenen Versicherung (innerhalb von 48 Stunden) lässt sich ein Blechschaden dann in Form eines echten „Amichevole“ (also privat) regeln. Im Zweifelsfall <?SchriftArt SchriftArt="DINPro-Bold" SchriftStil="1"> alarmieren Sie über 112 die Behörden<?_SchriftArt> , um den Unfall offiziell aufzunehmen. Allein das schreckt potenzielle Betrüger ab, die ja rasch an Ihr Geld kommen wollen. Apropos: <?SchriftArt SchriftArt="DINPro-Bold" SchriftStil="1"> Zahlen Sie nicht bar<?_SchriftArt> , damit der andere „ein Auge zudrückt“! Laut ACI-Studien halten diese Maßnahmen jeden zweiten Betrüger davon ab, <BR />auf dem „Schaden“ zu insistieren. Und: <?SchriftArt SchriftArt="DINPro-Bold" SchriftStil="1"> Dokumentieren Sie jeden Kratzer<?_SchriftArt> pingelig genau und <?SchriftArt SchriftArt="DINPro-Bold" SchriftStil="1"> lassen Sie Ihr Auto nie unverschlossen!<?_SchriftArt> Denn auch Taschendiebe arbeiten mit dem Fake-Unfall-Trick. Vor allem auf Parkplätzen oder Autobahn-Raststätten. Also dort, wo es sich in der Menge schnell untertauchen lässt.