Freitag, 10. Februar 2017
Böhmermann-Gedicht „Schmähkritik“ bleibt in Teilen verboten
Der TV-Moderator und Satiriker Jan Böhmermann (35) darf nach einer Entscheidung des Hamburger Landgerichts bestimmte Passagen seines Gedichtes „Schmähkritik“ nicht mehr veröffentlichen. Das Gericht gab am Freitag einer Klage des türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan (62) damit in Teilen statt. Das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig.
Mit seinem "Schmähgedicht" gegen den türkischen Präsidenten Erdogan ließ Jan Böhmermann die Wogen hochgehen.