Alleinerziehende sind in bestimmten Fällen die echten Verlierer durch die neue staatliche Regelung. <BR /><BR /><BR /><BR /><BR />Für Eltern minderjähriger Kinder gibt es bald ein bitteres Erwachen. Mit dem Lohnstreifen vom Monat März fallen nämlich die bisherigen Steuerfreibeträge zulasten lebender Kinder und auch die Familienzulagen weg. Ersetzt wird das alles durch das neue staatliche Familiengeld („assegno unico“). Bislang haben in der Region Trentino-Südtirol aber erst 42.151 Eltern beim INPS/NISF darum angesucht.<BR /><BR />Ob Babybonus, Familienzulagen oder Steuerfreibeträge zulasten lebender Kinder – sie alle sind nun Geschichte. Seit 1. März ist nämlich das neue staatliche Familiengeld in Kraft getreten. Wie berichtet, ersetzt dieses alle bisherigen Beihilfen, die der Staat für Kinder und an Familien ausgezahlt hat. Abhängig von Einkommen und Besitz überweist Rom pro Kind monatlich bis zu maximal 175 Euro aufs Konto jenes Elternteils, das beim INPS/NISF um die Beihilfe ansucht.<h3> Steuerfreibeträge sind weg</h3>42.151 Ansuchen für insgesamt 76.196 Minderjährige sind bislang beim INPS/NISF in der Region Trentino-Südtirol eingegangen. Nicht einmal die Hälfte davon kommen aus Südtirol. Damit wird es Ende März, wenn der Lohnstreifen kommt, für viele Eltern im Land ein böses Erwachen geben. „Vielen wird wohl erst dann auffallen, dass die Steuerfreibeträge für ihre zulasten lebenden Kinder am Lohnstreifen fehlen“, sagt der ASGB-Vorsitzende Tony Tschenett. Damit fällt natürlich auch der Lohn niederer aus als bisher.<BR /><BR />Noch kann man um das staatliche Familiengeld ansuchen, um bereits im März in den Genuss dieser Beihilfe zu gelangen. Zumal diese bei einem Familieneinkommen bis zu 40.000 Euro im Jahr gestaffelt ist, braucht es dafür die staatliche Einkommens- und Besitzerklärung ISEE. Ab dieser Schwelle werden – zumindest übergangsmäßig für die kommenden 3 Jahre – pro Kind 50 Euro monatlich ausgezahlt. Wer in letztgenannte Kategorie fällt, für den reicht es, ein einfaches Ansuchen über die INPS zu machen. <BR /><BR /><embed id="dtext86-53144521_quote" /><BR /><BR />„Dennoch rate ich allen, zumindest beim ersten Ansuchen die ISEE erstellen zu lassen“, sagt Tschenett. Vielfach würden die Leute glauben, sie überschreiten die 40.000-Euro-Marke, obwohl dem nicht so ist. „Diese Marke ist nämlich nicht mit der Einheitserklärung, dem CUD, gleichzusetzen“, so der ASGB-Vorsitzende.<BR /><BR />Bereits jetzt zeichnet sich ab, dass mit der Einführung des staatlichen Familiengeldes eine Gruppe klar durch die Finger schaut. „Alleinerzieher, bei denen im Scheidungsurteil festgeschrieben ist, dass sich beide Eltern zu gleichen Teilen um den Unterhalt der gemeinsamen minderjährigen Kinder kümmern, haben nunmehr nur mehr Anrecht auf den halben Betrag“, weiß Tschenett. Zudem brauche es für das Ansuchen in jedem Fall die Einverständniserklärung des Ex-Partners.<BR /><BR />Unabhängig davon werden bei der Erstellung der ISEE nun auch die Unterhaltszahlungen als Einkommen mit eingerechnet. „Unterhaltszahlungen, die zwar per Gerichtsurteil festgelegt sind, aber vielfach eben nicht erfolgen“, weiß Tschenett. Erste Fälle seien bereits auf seinem Schreibtisch gelandet.<BR />