Ein Beispiel unter vielen: Eine Familie aus dem Burggrafenamt soll der öffentlichen Hand nicht weniger als 3030 Euro zurückgeben – Geld, das sie längst schon benötigt und ausgegeben hat. <BR /><BR />Die Mitteilung, die dieser Tage gar einigen Familien im Land ins Mailfach flattert, ist kurz, aber umso ärgerlicher. In knappen 4 Zeilen teilt ihnen der jeweils zuständige Sozialdienst mit, dass die Anfang des Vorjahres beantragte Covid-Soforthilfe widerrufen wird. <BR /><BR />Im Klartext bedeutet das, dass Familien allein an Soforthilfen 2700 Euro zurückzahlen müssen, die sie im März, April und Mai 2021 erhalten hatten. In vielen Fällen kommt zu dieser Summe noch ein Betrag für Covid-Mietbeihilfe oder Wohnnebenkosten dazu. Damit kommt eine Familie aus dem Burggrafenamt auf 3030 Euro, die sie jetzt zurückzahlen soll.<h3> Bei Stichprobenkontrollen „erwischt“</h3>12.752 Haushalte im Land hatten in den ersten Monaten des vergangenen Jahres um die Covid-Soforthilfe angesucht. Berechtigt, darum anzusuchen war, wer aufgrund von Corona-Maßnahmen und Lockdown plötzlich ohne Arbeit und ohne Einkommen dastand. 29,3 Millionen Euro hat das Land in den Monaten März, April und Mai allein an Covid-Soforthilfen ausgezahlt. Noch einmal 9,8 Millionen Euro waren es in besagten Monaten an Covid-Beiträgen für Mieten und Wohnnebenkosten.<BR /><BR />Wie in solchen Fällen üblich, hat die Agentur für soziale und wirtschaftliche Entwicklung (ASWE), die für die Auszahlung der Beiträge zuständig ist, in den vergangenen Monaten Stichprobenkontrollen durchgeführt. Per Zufallsprinzip wurden 6 Prozent der ausbezahlten Gesuche überprüft.<BR />Dabei wurden gar einige Fälle herausgefischt, die offensichtlich im Monat vor Gesuchstellung das maximale Familieneinkommen überschritten haben.<h3> Rekurs eingelegt</h3> Im Fall der eingangs erwähnten Familie aus dem Burggrafenamt konnte der im Gastgewerbe tätige Familienvater zwar im Februar durch den Lockdown nicht arbeiten. Da er aber das Jännergehalt in den ersten Februartagen ausbezahlt bekam, hätte er das Kriterium der Einkommensobergrenze nicht erfüllt.<BR /><BR />So wird es dieser und allen anderen Familien, die bei den Kontrollen „erwischt“ worden sind, von den Sozialsprengeln per Schreiben mitgeteilt. Demnach hätten die Antragsteller unrechtmäßig Covid-Hilfen in Anspruch genommen. Mehrere der Betroffenen haben bereits bei der Abteilung Soziales Rekurs gegen die Rückzahlung eingelegt. <BR /><BR />Sollte sich herausstellen, dass die Leistungen zur Gänze oder auch nur teilweise unrechtmäßig bezogen wurden, muss die gesamte Summe samt inzwischen angereiften Zinsen zurückgezahlt werden. Zudem behält sich das Amt eine Verwaltungsstrafe vor. Zudem droht eine Anzeige bei Gericht wegen Falschaussage.<BR /><BR /> Auf Nachfrage lässt man bei den Sozialdiensten wissen, dass wohl 90 Prozent der Gesuchsteller diesen „Fehler“ begangen hätten. „Zweifelsohne Ärgerlich“, gibt Soziallandesrätin Waltraud Deeg unumwunden zu. „Aber die Kriterien waren klar. Wir haben damals für rasche und unbürokratische Hilfe mit den Selbsterklärungen auf die Eigenverantwortung der Menschen gesetzt.“ Die Alternative wäre gewesen, wie sonst üblich, vor der Auszahlung alle Anträge zu überprüfen.<BR /><BR /><BR />HINTERGRUND<BR /><BR />Anfang des Vorjahres konnten Familien bei den Sozialdiensten um Covid-Soforthilfe, Covid-Mietgeld und Covid-Beihilfe für Wohnnebenkosten ansuchen. Dazu mussten ausnahmslos mehrere Kriterien erfüllt werden. Im Antrag erklärt werden musste:<BR /><BR />dass für mindestens 15 Arbeitstage die Tätigkeit reduziert werden musste oder nicht ausgeübt werden konnte<BR /><BR />oder dass man seine Arbeit aufgrund der vorgesehenen Covid-Einschränkungen nicht ausüben konnte<BR /><BR />oder dass aufgrund der Covid-Maßnahmen das Arbeitsverhältnis beendet oder nicht angetreten werden konnte<BR /><BR />dass das Familieneinkommen im Monat vor Antragsstellung 2200 Euro nicht überschritten hat (bei Einzelpersonen 1400 Euro)<BR /><BR />dass das Gesamtvermögen der Familie 30.000 Euro nicht überschreitet<BR />