„Es ist zum Verzweifeln. Wir haben eine Baugenehmigung, den Baubeginn schon gemeldet und trotzdem können wir nicht bauen“, berichtet ein Ehepaar aus dem Burggrafenamt. Vor einigen Jahren hatte es sich ein Haus im landwirtschaftlichen Grün gekauft. Errichtet in den 1960er-Jahren, sollte es jetzt grundsaniert und, wie gesetzlich erlaubt, auf 1000 Kubikmeter erweitert werden. <BR /><BR />Das Problem beim besagten Haus im Burggrafenamt: Im Kataster zwar richtig eingetragen, weicht der Ist-Zustand des Gebäudes von den seinerzeit von der Gemeinde genehmigten und den dort aufliegenden Bauplänen ab. <BR /><BR />Laut neuem Landesurbanistikgesetz ist eine Richtigstellung auf dem Sanierungswege nicht mehr möglich. Die Folge: Bauherren stehen vor einer unüberwindbaren Hürde. Entweder die Gemeinde lehnt das Bauvorhaben ab oder Nachbarn haben die Möglichkeit, den Bestand zumindest teilweise zu beanstanden.<h3> Schwierig auch für die Gemeinden</h3>In der Bredouille stecken aber nicht nur Bauherren, sondern auch die Gemeindeverwalter. „Das ist effektiv ein enormes Problem“, weiß Andreas Schatzer, Chef des Gemeindenverbandes. Sehr viele Gebäude im landwirtschaftlichen Grün seien in den 1960er- und 70er-Jahren gebaut worden. „Damals reichte es aus, bei der Gemeinde einen Plan einzureichen, und wenn der genehmigt wurde, wurde einfach gebaut“, so Schatzer.<BR /><BR /> In vielen Fällen habe man sich dann aber nicht an die eingereichten Pläne gehalten, sondern größer gebaut als genehmigt. Zwar wurde diese Kubatur im Kataster dann so eingetragen, Varianteprojekt bei der Gemeinde aber keines mehr eingereicht. <BR /><BR />Die Folge: Es steht seit jeher mehr Kubatur als genehmigt, und genau darin liegt das Problem. In den allermeisten Fällen wüssten selbst die Besitzer solcher Immobilien nichts von den Abweichungen, so Schatzer. „Stimmt der Ist-Zustand eines Gebäudes, das sich im landwirtschaftlichen Grün befindet, nicht mit dem letzten genehmigten Plan überein, besteht laut dem neuen Landesgesetz für Raum und Landschaft absolut keine Möglichkeit mehr, die Situation zu sanieren“, sagt er. In Bauzone gebe es zwar Möglichkeiten – allerdings verbunden mit teils empfindlichen Strafen.<h3> Rom muss einer Lösung zustimmen</h3>Gemeinsam mit Landesrätin Maria Hochgruber Kuenzer sucht der Rat der Gemeinden fieberhaft nach einem Ausweg. „Zumindest in jenen grünen Zonen, die nicht unter besonderem Schutz stehen, wie etwa Bannstreifen, soll das Gesetz nicht zur Anwendung kommen“, so Schatzer. Gefunden werden müsse die Lösung allerdings nicht nur auf Landesebene, sondern gemeinsam mit Rom. Die Gefahr, dass die Regierung eine Südtiroler Lösung vor dem Verfassungsgericht anficht, sei laut Schatzer nämlich groß. „Da sind jetzt unsere Parlamentarier gefragt“, sagt er.<BR /><BR />Eine rasche Lösung fordert auch Andreas Leiter Reber (Freiheitliche). „Es kann doch nicht sein, dass Bauwillige jetzt nicht bauen oder sanieren dürfen, nur weil die Gemeinden über Jahrzehnte hinweg geschlafen haben“, ärgert er sich. Immerhin hätten sie ja all die Jahre hindurch für die bestehende Kubatur Steuern eingehoben. „Und da hat sich auch niemand daran gestoßen, dass damals vielleicht ein paar Kubikmeter zu viel errichtet worden sind“, so Leiter Reber.<BR />