Bozen: Ab 1. Mai verkehrsbeschränkte Zone in Altstadt
In Bozen wird die neue Verordnung für die Zufahrt zur verkehrsbeschränkten Zone (VbZ) in der Altstadt konkret. Am 1. Mai tritt die neue Verordnung in Kraft. „Das bedeutet, dass alle bis dahin gültigen Genehmigungen mit 30. April verfallen“, unterstreicht die Stadtgemeinde Bozen.