Die Maßnahmen gelten vom 2. November 2009 bis zum 31. März 2010.Vorgesehen sind dieselben Einschränkungen und Fahrverbote wie im Vorjahr, sowohl was die Zeiträume (von 7 Uhr bis 10 Uhr und von 16 Uhr bis 19 Uhr) als auch was die Kategorien der Verkehrsmittel (Euro 0 und Euro 1 sowie Zweitakt-Motorräder und -Mopeds) anbelangt. Diese verkehrsbeschränkenden Maßnahmen gelten in allen Südtiroler Gemeinden gleichermaßen.